Almen: Bauern fordern klare Spielregeln

Die Bundesregierung hat am Montag einen Aktionsplan vorgestellt, um Almen sicherer zu machen - dazu gehören Gesetzesänderungen, ein Verhaltenskodex und ein Ratgeber. Steirische Experten fordern klare Spielregeln.

Nachdem eine seiner Kühe eine deutsche Touristin zu Tode getrampelt hatte, wurde ein Tiroler Landwirt im Februar zu einer Geldstrafe von bis zu 490.000 Euro verurteilt – mehr dazu in Bauer verurteilt (tirol.ORF.at, 21.2.2019). Seither fürchten Landwirte, dass sie bei Unfällen auf einer von ihnen betriebenen Alm ebenfalls belangt werden könnten – mehr dazu in Landwirte verunsichert (25.2.2019).

Regierung fordert mehr Eigenverantwortung

Nun beschäftigt sich auch die Bundesregierung mit dem Thema: Sie stellte am Montag einen Aktionsplan vor, damit Almen künftig sicherer werden. Almbetreiber und Weidetierhalter sollen durch den Aktionsplan künftig mehr Rechtssicherheit bei Unfällen bekommen, denn momentan liegt die Hauptverantwortung bei ihnen.

Kühe Alm

APA/Barbara Gindl

Die Regeln auf den Almen werden neu definiert

Im Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) soll künftig präzisiert werden, wo die Verantwortung der Landwirte endet und die Eigenverantwortung der Freizeitnutzer beginnt – mehr dazu in Regierung will mehr Eigenverantwortung (news.ORF.at). Der Gesetzestext dazu wird in den kommenden Wochen ausgearbeitet, hieß es am Montag.

Keine rechtlichen Schlupflöcher lassen

„Natürlich wird es in Einzelfragen immer wieder zu Diskussionen kommen. Wenn aber auf der anderen Seite auch Eigenverantwortung im Gesetz definiert ist, sollte das doch dazu beitragen, dass beide Varianten, Almwirtschaft und Freizeitnutzung, künftig besser und sicherer gemeinsam möglich sein sollten“, erhofft sich Franz Titschenbacher, Präsident der Landwirtschaftskammer Steiermark.

Anton Hafellner, Obmann des steirischen Almwirtschaftsvereins, begrüßt den Aktionsplan grundsätzlich und hofft, dass die Haftungsfrage im Gesetz klar auf Punkt und Beistrich formuliert wird. Rechtsanwälte sollen dann im Fall einer Klage nicht wieder Schlupflöcher finden können, die den Freizeitnutzer von der Haftung freisprechen.

Kein generelles Hundeverbot

Zweiter Punkt in dem Vier-Punkte-Aktionsplan für sichere Almen ist ein Verhaltenskodex für Wanderer und Touristen durch spezielle Bewusstseinsbildung und Hinweisschilder. „Letztendlich geht es darum, wie sich Freizeitnutzer auf Almen zu verhalten haben, wie die Reaktionen der Tiere einzuschätzen sind. Diese Formulierungen sollten gemeinsam mit der bäuerlichen Interessensvertretung, mit den Verantwortlichen des Tourismus und mit Vertretern der Freizeitnutzer, konkret auch des Alpenvereines, gemeinsam formuliert werden“, fordert Titschenbacher.

Die Punkte drei und vier des Planes: Einheitliche Versicherungslösungen und ein Ratgeber für Almbetreiber und Weideviehhalter, wie sie am besten Vorkehrungen für vergleichbare Fälle wie die Kuhattacke in Tirol treffen können. Ein generelles Hundeverbot auf Almen sieht der Aktionsplan der Bundesregierung nicht vor.

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