RH-Kritik an Anhaltezentrum Vordernberg

Der Rechnungshof bekräftigte in einem Nachfolgebericht seine Kritik zum Asyl-Anhaltezentrum Vordernberg, Bezirk Leoben. Schon 2016 stellten die Prüfer die Sinnhaftigkeit des Objektes in Frage, nun steht Vordernberg neuerliche im Visier des Rechnungshofes.

2016 übte der Rechnungshof scharfe Kritik am Betrieb des Anhaltezentrums in Vordernberg. Das 2014 eröffnete Zentrum, in dem Schubhäftlinge auf ihre Abschiebung warten, arbeite unwirtschaftlich, verursache viel zu hohe Kosten und sei völlig unterbelegt, hieß es in dem Bericht.

Platzressourcen werden nicht ausreichend genutzt

Nun veröffentlichte der Rechnungshof das Ergebnis einer sogenannten "Follow-up-Prüfung, also einer Folgeprüfung. Darin heißt es, das Platzressourcen der Hafträume bei geringer Auslastung ungenutzt blieben. Generell sollte das Polizeianhaltewesen im Hinblick auf die Häftlingszahlen, verfügbaren Kapazitäten und personeller Ausstattung evaluiert und neu konzipiert werden.

Rechnungsof vermisst Umsetzung der Empfehlungen

Aufgrund der geringen Auslastung hatte der Rechnungshof bereits 2016 empfohlen, das Polizeianhaltewesen zu evaluieren und darauf aufbauend neu zu konzipieren. „Diese Empfehlung setzte das Ministerium nicht um“, so der Rechnungshof. Zwar sei die Auslastung im ersten Halbjahr 2018 gestiegen, lag aber insgesamt bei allen Polizeianhaltezentren trotz der Migrationskrise 2015/16 nur bei knapp der Hälfte.

Auslastungsquote stieg um drei Viertel

Beim Vollzug der Schubhaft selbst zeigte sich laut Rechnungshof ein deutlicher Anstieg: 2015 waren österreichweit durchschnittlich 52 Häftlinge pro Tag untergebracht, 2018 waren es 363. Auch in Vordernberg, das in den zwei Jahren nach der Eröffnung 2014 nur zu maximal 18 Prozent ausgelastet war, stieg die Quote auf rund drei Viertel. „Allerdings entwickelte das Ministerium kein Konzept, wie mit einer allfälligen wieder sinkenden Auslastung umzugehen wäre“, stellten die Prüfer in ihrem Bericht kritisch fest.

In seinem Vorbericht hatte der Rechnungshof auch kritisiert, dass nur rund 62 Prozent der Schubhaften tatsächlich mit einer Ausreise geendet hatten, und empfahl daher, diese Quote zu erhöhen. Das Ministerium habe die Rückkehrberatung und -vorbereitung für ausreisepflichtige Personen gefördert und verbessert, heißt es nun. Die Quote konnte in den Jahren 2016 bis 2018 daher auf rund 83 Prozent gesteigert werden.

Lob für statistische Daten

Als positiv merkte der Rechnungshof auch an, dass sich die Qualität der statistischen Daten rund um die Schubhaft wesentlich verbessert habe. Das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen habe, wie vom Rechnungshof empfohlen, seinen Bediensteten klare Vorgaben zur Erfassung aller asyl- und fremdenrechtlichen Entscheidungen erteilt. Auch regelmäßig Berichte und Statistiken für die interne Steuerung seien erstellt worden.

Die Liste JETZT spricht in einer Aussendung von einem „Schritt in die richtige Richtung, dass das Innenministerium der Empfehlung des Rechnungshofes gefolgt ist und die Qualität der statistisch erfassten Daten betreffend Schubhaft verbessert hat“, so Alma Zadic, Sprecherin für Integration, Asyl und Migration der Liste JETZT. Es seien aber weitere Verbesserungen erforderlich, um bestehende Datenlücken, insbesondere zu unbegleiteten Minderjährigen zu schließen, so Zadic.