SMS-Aktion der Katholischen Kirche zulässig

Die SMS-Aktion der Katholischen Kirche Steiermark an säumige Kirchenbeitragszahler verstößt nicht gegen das Gesetz. Das geht aus einem Gutachten hervor, dass die Diözese in Auftrag gab. Ein Rechtsanwalt warf der Diözese einen Gesetzesbruch vor.

Am 9. und 10. Mai versandte die Diözese rund 17.000 SMS an Menschen, die ihren Kirchenbeitrag noch nicht bezahlt hatten. Der Inhalt der SMS lautete: „Im Alltag geht manchmal etwas unter. Offener Kirchenbeitrag? Bei Fragen 0316 8031 oder kirchenbeitrag@graz-seckau.at, liebe Grüße, Katholische Kirche Steiermark“.

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APA/EPA/Patrick Pleul

Datenschutzbeauftragte überprüfen laufend die Kommunikationsmaßnahmen der Kirche

Gutachten gibt Rechtssicherheit

Mit dieser SMS habe die Katholische Kirche gegen das geltende Telekommunikationsgesetz verstoßen, lautete der Vorwurf des Rechtsanwaltes Michael Pilz. „Das ist eine Massen-SMS und das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Sendung einer elektronischen Nachricht an mehr als 50 Mitglieder ohne Zustimmung der Empfänger unzulässig ist“, so Pilz. Stimmt nicht, sagt die Diözese, denn man habe bereits vor fünf Jahren bei dergleichen Aktion Rechtssicherheit haben wollen und ein Gutachten in Auftrag gegeben, das besagt, dass die Aktion rechtlich zulässig sei.

SMS als mildere Variante für Schuldner

Beim Kirchenbeitrag handelt es sich nämlich um einen gesetzlich geregelten Pflichtbeitrag, der von jedem Einkünfte beziehenden Katholiken zu entrichten ist. Bei der SMS handelt es sich um eine Erinnerung seitens der Kirche an ihre Schuldner, eine fällige und klagbare Schuld zu begleichen. Die Diözese wäre auch berechtigt, eine Mahnklage einzureichen, die SMS sei doch eine mildere Variante, offene Schulden geltend zu machen, heißt es von der Diözese. Es handelt sich daher auch um kein Massen-SMS, das gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen würde, da es an ausgewählte Adressaten mit namentlicher Anrede versandt wurde.

Entschuldigung bei „unangenehm Berührten“

Die katholische Kirche Steiermark habe ihre SMS-Aktion an säumige Kirchenbeitragszahler „gut überlegt und festgestellt, dass sie rechtlich zulässig ist“, betont der stellvertretende Wirtschaftsdirektor der Diözese Graz-Seckau, Gottfried Moik. Die Kirche „steht in diesem Fall in einer Beziehung zu den Katholiken als ihre Mitglieder und hat somit eine gesetzliche Grundlage für die Kontaktaufnahme,“ erklärte Moik. Für die Diözese sind die SMS ein erlaubtes Mittel, um „Beitragssäumige sanft auf einen offenen Kirchenbeitrag aufmerksam zu machen“, wie die Leiterin der Kirchenbeitragsorganisation der Diözese Graz-Seckau, Hertha Ferk, sagt. Ferk dankt zudem all jenen Katholiken, die nach dem SMS ihren Beitrag bezahlt haben. „Sollten sich einzelne SMS-Empfänger unangenehm berührt gefühlt haben, tut es uns leid“, so Ferk.

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