Kampf gegen Korruption trifft auch Veranstalter

Seit 2013 gilt in Österreich ein strengeres Korruptionsgesetz, das Amtsträgern verbietet, großzügige Geschenke anzunehmen. Das gilt auch für Einladungen zu Großveranstalungen, was die steirischen Veranstalter deutlich zu spüren bekommen.

Das Korruptionsgesetz betrifft alle, die Amtsträger sind - also auch Mitarbeiter von staatsnahen Betrieben, wie den ÖBB, der Post oder der Asfinag. Sie dürfen nur noch Geschenke mit einem Wert unter 100 Euro annehmen. Alles andere ist tabu - auch Einladungen zu Großveranstaltungen.

Absagenflut für Bauernbundball

Das betrifft etwa die Grazer Opernredoute, die erst am Samstag über die Bühne gegangen ist - mehr dazu in Alles Walzer in der Grazer Oper - oder den Bauernbundball am 8. Februar. 80 Prozent der geladenen Gäste hätten deshalb bereits abgesagt. Bauernbundballpräsident Franz Tonner: „Ich würde mit der Ehrenkarte für zwei Personen, die 70 Euro kostet, unter dem Limit sein. Aber leider sagen viele Abgeordnete und Beamte: Ich komme heuer nicht, weil ich möchte mich keiner Kritik aussetzen.“

Bauernbundball

Bauernbund

80 Prozent der geladenen Gäste haben den Bauernbundball abgesagt

Veranstalter und Gäste verunsichert

Auch Eventmanager Herwig Straka spricht von einer Gratwanderung zwischen Recht und Unrecht, die Gäste wie auch Veranstalter verunsichere und damit letztlich der Branche schade: „Die Auswirkung ist, dass große Unternehmen ihre Einladungen drastisch zurückschrauben. Das sind Dinge, die sich auf die VIP-Thematik auswirken und uns als Veranstalter schädigen, weil sehr viele Events sich aus dem VIP-Bereich finanzieren und in Östereich die Wirtschaft nicht so groß ist, dass sich große Sponsorpakete schnüren lassen.“

Behörden auf Anzeigen angewiesen

Ob jemand gegen die Korruptionsbestimmungen verstoßen hat, wird in der Regel nicht von der Staatsanwaltschaft selbst überprüft - meist wird sie auf anonyme Anzeigen hin tätig, sagt Sprecher Hans-Jörg Bacher: „Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist es, bestimmte Verdachtsmomente zu überprüfen - auf Grund von Anzeigen und von Amts wegen. Aber es ist nicht unsere Aufgabe, derartige Events aufzusuchen oder die Gäste zu bespitzeln.“ Im Falle einer Anklage ist der Strafrahmen allerdings empflindlich hoch - liegt dieser doch zwischen drei und zehn Jahren Haft.