Parteibuch entscheidend für Posten

ORF/APA/Techt
Politische Farbe entscheidet bei Postenbesetzungen.
Mehr als 1.200 Vorstands- und Aufsichtsratsposten in rund 90 staatsnahen Betrieben wurden untersucht. Das Ergebnis: Knapp 60 Prozent der Manager stehen einer Partei nahe - auch bei Firmen mit ehemaliger steirischer Landesbeteiligung. Drei hat der 30-jährige Doktorand Laurenz Ennser-Jedenastik unter die Lupe genommen.
Drei steirische Betriebe untersucht
„Das sind die Dachstein Fremdenverkehrs AG mittlerweile nicht mehr in Bundesbesitz, eine Vorläuferin der ASFINAG, an der das Land Steiermark beteiligt war und die Weinmarketing GmbH, die mittlerweile privatisiert ist, nicht mehr im Bundesbesitz und die Muster die sie überall haben, haben sie auch hier“, so der Doktorand.
Die Dissertation belegt nun schwarz auf weiß eine Vermutung: Nämlich, dass, wer der falschen Partei oder gar keiner angehört, in staatsnahen Betrieben bei der Besetzung der oberen Posten kaum ein „Leiberl“ hat.
Daten über 15 Jahre gesammelt
Von 1995 bis 2010 wurden Daten über die Parteizugehörigkeit der jeweiligen Aufsichtsräte und Vorstände gesammelt: „Da schaut man sich an, wer bei diesen Unternehmen im Aufsichtsrat im Vorstand steht, was im im Firmenbuch steht und dann versucht man in mühsamer Kleinarbeit zu recherchieren, ob es biografische Hintergründe gibt, die die Nähe zu einer Partei nahelegen“, so Ennser-Jedenastik.
Buntes Farbenringelreia
Vor dem Jahr 2000 war demnach Rot-Schwarz das dominante Muster in den Chefetagen der staatsnahen Betriebe, gefolgt von einem schwarz-blauen Zwischenspiel, um dann wieder zur Farbpalette der großen Koalition zurückzukehren.
Verfassungsänderung nötig
Auch in Bereichen der Schulpolitik spiegelt sich laut Experten wider, dass die Besetzung der Spitzenposten von der Politik abhängt. Noch dazu sei das in der Bundesverfassung geregelt. Dort heißt es, dass in den Landesschulräten Kollegien gebildet werden müssen, deren Zusammensetzung sich nach den Ergebnissen der Landtagswahl richtet. Um parteipolitische Postenbesetzungen hintanzuhalten, müsste daher zuerst die Verfassung geändert werden.