Seitinger fordert leistbares Wohnen
Unzumutbar, fast existenzbedrohend sei das Wohnen in der Steiermark - auch Landesrat Seitinger bestätigt diesen Eindruck der Bevölkerung. Im Zuge von umfangreichen Reformen möchte er nun das Wohnen wieder leistbarer machen; dabei orientiert er sich an den Vorschlägen der Bundes-ÖVP.

APA/dpa/Wolfgang Kumm
Wohnen müsse wieder leistbar sein, so Seitinger
Maximal ein Drittel des Einkommens
Für die Zukunft ist für Seitinger eines klar: „Es geht um ein einziges Ziel: Das Wohnen für die Zukunft leistbar zu machen, und wenn ich von Leistbarkeit spreche, dann meine ich, dass maximal ein Drittel des Haushaltseinkommens, das eine Familie oder Einzelperson hat, für das Wohnen aufgehen darf.“
„Mit Altschulden aufräumen“
In der Vergangenheit wurden Fehler gemacht, für die das Land Steiermark noch heute büßen müsse, so Seitinger weiter: „Wir haben insgesamt in der Steiermark knapp 400 Millionen Euro Budget, 330, nahezu 340 Millionen Euro gehen nur dafür auf, unsere Altschulden und Verpflichtungen aus Darlehensverkäufen zu finanzieren.“
Mehr Wohnungen gebraucht
Diese Geld würde aber an anderer Stelle dringend gebraucht werden, denn aufgrund der Landflucht der Bevölkerung, der steigenden Zahl an Singlehaushalten und dem gegenüberstehendem niedrigen Wohnungsangebot müssen neue Bauten her: „Wir wissen, dass wir bis zum Jahr 2030 allein hier in Graz und Umgebung 60.000 Menschen mehr haben werden, die eine Wohnung suchen - nach den derzeitigen Kontingenten, die wir anbieten können, werden sie aber keine Wohnung haben“, sagt Seitinger.
Viele Maßnahmen in Planung
Der Landesrat will das notwendige Geld unter anderem über die Pensions- und Vorsorgekassen hereinholen: Zehn Prozent dieser Rücklagen wurden bisher angelegt, künftig sollen diese zehn Prozent von insgesamt 21 Milliarden Euro in den Wohnbau fließen. Zudem müsse der Wohnbauförderungsbeitrag auch für das Wohnen verwendet werden.
Weiters sollen Immobilienspekulanten künftig der Vergangenheit angehören. Laut Seitinger gäbe es vom Land auch ein klares Bekenntnis zur Förderung von besonders ökologisch ausgerichteten Wohnungen, und schließlich sollen steuerliche Anreize für Investitionen in den Wohnbau und für die Sonderförderungen für die Sanierung von alten Wohnungen geschaffen werden.