Misshandlungsprozess in Leoben: Vier Schuldsprüche

Im Landesgericht Leoben sind Mittwochabend vier von fünf angeklagten Sozialpädagogen für schuldig befunden und zu teils unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Sie sollen die Kinder einer Familienwohngruppe in Bad Mitterndorf misshandelt haben.

Die Kinder mussten Erbrochenes und Regenwürmer essen, sie wurden getreten und mussten barfuß im Schnee stehen - mit diesen und auch noch anderen „Methoden“ sollen die fünf angeklagten Sozialpädagogen und Erzieher im Pro-Juventute-Haus in Bad Mitterndorf im Bezirk Liezen die Kinder über Jahre misshandelt haben.

„Quälen und Vernachlässigen von Pflegekindern“

Zwischen fünf und 13 Jahre alt waren die Kinder, als sie den Grausamkeiten ihrer Betreuer ausgesetzt waren. Im Herbst 2010 hatte ein Feriengast aus Wien die Methoden öffentlich gemacht und damit den Fall ins Rollen gebracht.

Nach langen Ermittlungen begann im April 2012 am Landesgericht Leoben der Prozess gegen die Leiterin der Wohngruppe, ihren Ehemann und drei weitere Betreuer, beschuldigt des Quälens und Vernachlässigens der fünf Pflegekinder, drei Mädchen und zwei Buben - mehr dazu auch in Prozess nach Pflegefamilienskandal (9.4.2012).

Angeklagte bekannten sich nicht schuldig

Alle Angeklagten bekannten sich schon damals vor Gericht nicht schuldig. Auf der langen Liste der Vorwürfe gegen sie stand unter anderem auch, dass sie den Kindern Elternbesuche vorenthalten haben sollen, sie gezwungen haben sollen, auf Fliesen zu schlafen und Zitronen und stark gepfefferte Eier zu essen. Die betroffenen Kinder wurden sofort nach Bekanntwerden der Vorwürfe in ein anderes Pflegeheim verlegt.

Vier Schuldsprüche und ein Freispruch

Im April und auch im November des Vorjahres wurde die Verhandlung vertagt, da neue Beweisanträge gestellt wurden und die Richterin neue Zeugen hören wollte - am Mittwoch wurde der Prozess nun fortgesetzt, und es gab die Urteile: Vier der fünf angeklagten Sozialpädagogen wurden für schuldig befunden. Die Leiterin der Einrichtung und ihr Stellvertreter wurden zu 17 Monaten Haft, fünf davon unbedingt, verurteilt; der Ehemann der Beschuldigten wurde zu neun Monaten, ein Praktikant zu sieben Monaten - beide bedingt - verurteilt. Die Adoptivtochter der Heimleiterin wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.