Rumänin wollte gegen Geld „Bann“ brechen - Urteil

Eine 63 Jahre alte Rumänin ist am Freitag in Graz wegen Betrugs zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die Frau hatte einem Slowaken versprochen, ihn gegen Geld von seinem „Bann“ zu befreien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die 63-Jährige versprach einem Slowaken, ihn von seinem „Bann“ zu befreien und ihm die Freundin zurückzubringen. Gelingen sollte das mit speziellen Gebeten und geheimen Kräften.

100 Euro pro Woche bezahlt

Die Angeklagte soll für diese Dienste rund 26.000 Euro kassiert haben: „Ich habe jede Woche 100 Euro bezahlt“, erzählt das Opfer am Freitag vor Gericht. Weitere Summen soll die 63-Jährige für die Gebete eines Pfarrers und die Dienste einer Hellseherin in der Schweiz verlangt haben. Doch der Erfolg blieb aus: „Spätestens als Ihre Ex-Freundin einen anderen geheiratet hat, hätten sie doch merken müssen, dass etwas nicht stimmt“, meinte der Richter. „Sie hat gesagt, sie kann machen, dass der Mann stirbt“, gab der Betroffene zur Antwort.

Verständnis für das Opfer

Letztlich zeigte der Richter für das Opfer aber Verständnis: „Liebeskummer ist halt ein Ausnahmezustand, das kann man niemandem erklären.“ Weil das Opfer aber keine konkrete Schadenssumme nennen konnte, gab es in einigen Punkten einen Freispruch für die Angeklagte. Übrig blieb eine Verurteilung wegen Betrugs und Diebstahl, denn in einer Reha-Klinik soll die 63-Jährige auch eine Geldbörse gestohlen haben. Die Rumänin kassierte dafür fünf Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.