15-jährige Messerstecherin erneut angeklagt

Im Mai des Vorjahres hat eine Schülerin in einer Hauptschule in Kapfenberg einen Mitschüler niedergestochen. Nach einigem Hin und Her wurde die mittlerweile 15-Jährige nun wieder wegen versuchten Mordes angeklagt.

Nach der Attacke im Mai 2013 musste der Bursche operiert werden, Lebensgefahr bestand jedoch nicht - mehr dazu in Messerstecherei an Hauptschule (7.5.2013) und Nach Messerattacke: Schülerin in U-Haft (8.5.2013).

Auf Sozialen Netzwerken beschimpft

Der Tat waren monatelange gegenseitige Beschimpfungen und Drohungen in Sozialen Netzwerken vorausgegangen. Die Zeugenaussagen warfen kein gutes Licht auf die Angeklagte: Ein ehemaliger Mitschüler gab etwa an, die 15-Jährige habe das spätere Opfer zuerst provoziert und dann plötzlich das Messer gezückt und zugestochen. Auch ein Bericht der Jugendwohlfahrt ließ aufhorchen: Die Angeklagte sei in ihrer Entwicklung gefährdet, und es bestehe die Gefahr, dass sie noch weiter abrutsche, hieß es dort.

Angeklagte plädierte immer auf Notwehr

Die Anklage lautete damals zunächst auf versuchten Mord; das Oberlandesgericht entschied nach einer Beschwerde dann aber auf absichtlich schwere Körperverletzung, der Prozess dazu begann im Dezember des Vorjahres in Leoben. Die Richterin fällte aber ein Unzuständigkeitsurteil - sie kam zu dem Schluss, dass der Fall die Zuständigkeit eines Einzelrichters übersteige.

Die Verteidigung legte Berufung gegen dieses Urteil ein, zog diese aber wieder zurück - sie sprach immer von Notwehr - mehr dazu in Messerstecherei an Schule: Prozess endet ohne Urteil (17.1.2014). Die Angeklagte verweigerte bei den Prozessterminen jede Aussage: Sie sah sich laut Anwalt nicht in der Lage, etwas zum Vorfall zu sagen.

Jugend-Geschworenengericht soll entscheiden

Nun muss die 15-Jährige erneut wegen versuchten Mordes vor Gericht: Die Anklageschrift sei bereits rechtskräftig, so Armin Scheck, Sprecher des Landesgerichts Leoben. Der Akt liege derzeit beim Richter, einen Termin für den Prozessauftakt gibt es aber noch nicht. Die 15-Jährige, die derzeit auf freiem Fuß ist, muss sich dann vor einem Jugendgeschworenengericht verantworten; diesem gehören laut Scheck Personen an, die viel Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben, beispielsweise Lehrer. Der Strafrahmen für versuchten Mord beträgt bei unter 16-Jährigen ein bis zehn Jahre.