Dackel zu Tode gequält - Haftstrafen für Jugendliche

Im Bezirksgericht Weiz sind am Mittwoch zwei Jugendliche vor Gericht gestanden: Sie sollen im März den Dackel eines Pensionisten zunächst misshandelt und dann mit einem Beil getötet haben. Die Urteile: zwei bzw. drei Monate bedingte Haft.

Die beiden Jugendlichen, 16 und 18 Jahre alt, hatten nach einem gemeinsamen Discobesuch mit einem weiteren Freund auf Einladung der Enkelin des 75-Jährigen in dessen Haus in Ludersdorf (Bezirk Weiz) übernachtet. In der Nacht wachten die beiden Verdächtigen auf und begannen dann, den 30 Monate alten Dackel des Hausbesitzers zu misshandeln.

Erschlagen und in Straßengraben geworfen

Die beiden traten auf das Tier ein und sollen es schließlich mit einem Handbeil erschlagen haben. Danach brachten sie den toten Hund aus dem Haus und warfen ihn in einen nahe gelegenen Straßengraben, um von sich abzulenken. Anschließend gingen sie wieder ins Bett und taten in der Früh so, als wüssten sie nicht, wo sich der Hund befinde.

Der 75-Jährige fand das Tier schließlich zwei Tage später und schöpfte sofort Verdacht, da der Hund unmöglich allein das Haus hätte verlassen können. Doch da der Mann nicht wusste, wer genau das Tier umgebracht hatte, erstattete er vorerst keine Anzeige. Hinweise auf die beiden Täter, die an ihn herangetragen wurden, ließen ihn aber schließlich doch zur Polizei gehen.

Kein Motiv

Der 16- und der 18-Jährige waren bei den Einvernahmen teilgeständig: Sie meinten gegenüber den Beamten, sie hätten den Dackel „nur“ getreten, aber nicht erschlagen. Über das Motiv hätten sie sich aber ausgeschwiegen, heißt es seitens der Polizei.

„Einer der Burschen hat sich entschuldigt“

Vor der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, sagte der 75-Jährige: „Einer war da von den Burschen, der hat sich entschuldigt. Und da war seine Mutter mit, sie ist sehr nett. In der Zwischenzeit habe ich wieder einen jungen Hund, seit 14 Tagen, der lenkt ein wenig ab. Aber vergessen kann man den Hund natürlich nie, das ist ganz klar.“

Drei bzw. zwei Monate bedingte Haft

Der 18-Jährige wurde zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt, der 16-Jährige zu zwei Monaten bedingt. Zusätzlich müssen sich die beiden einer Psychotherapie unterziehen, auch ein Bewährungshelfer wird ihnen zur Seite gestellt. In der Urteilsbegründung meinte der Richter, auch wenn die beiden Reue gezeigt hätten, dürfe nicht darüber hinweggegangen werden, dass die Tat ein „gewisses Maß an Grausamkeit und fehlendes Mitgefühl“ zeige.

Nach der Urteilsverkündung erbaten sich die Jugendlichen drei Tage Bedenkzeit, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der 75-jährige Hundebesitzer ließ offen, ob er noch auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatz fordern wird.