Hobbywinzer müssen Weingärten roden

Aufregung herrscht derzeit unter einigen steirischen Hobbyweinbauern. Sie haben nämlich einen Rodungsbescheid für ihre Weingärten erhalten, weil sie nicht klassifizierte Rebsorten anpflanzen.

Nicht klassifizierte Rebsorten dürfen laut dem steirischen Landesweinbaugesetz nur bis zu einer gewissen Flächengröße angepflanzt werden. Die Rede ist von Traubensorten, die als Direktträger gelten und zum Beispiel für den „Uhudler“ verwendet werden.

Bepflanzung nur bis 500 Quadratmeter Fläche erlaubt

Die Isabella-Traube ist etwa eine typische Traube, die dem „Uhudler“ seinen Geschmack verleiht. Für einige steirische Bauern hat sie jetzt aber einen bitteren Nachgeschmack. Denn laut Gesetz dürfen nicht klassifizierte Rebsorten, wie eben die Isabella-Traube, nur unter bestimmten Voraussetzungen angepflanzt werden. Johann Dreisiebner, Präsident des Weinbauverbandes Steiermark, verweist auf das Landesweinbaugesetz. Dieses regelt genau, wo die private Nutzung aufhört und die Erwerbsmäßigkeit beginnt. „Das sind 500 Quadratmeter pro Betrieb, die man als Hobby quasi für den Eigenbedarf haben darf. Wenn es darüber hinausgeht, dann handelt es sich um einen echten Weingarten“, erklärt Dreisiebner.

Reinhard Steiner aus der Oststeiermark erhielt einen solchen Rodungsbescheid, der binnen acht Wochen zu vollstrecken ist. Seit zwei Jahrzehnten pflegt der Hobbywinzer die Rebsorte. Radio-Steiermark-Reporter Erich Fuchs hat mit ihm gesprochen:

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Weinrebe, Weintraube, Weinstrock

APA/dpa

Bestimmte Rebsorten dürfen ab 500 Quadratmeter Fläche nicht angebaut werden

Geht es den Hobbywinzern ums Geld?

Hat jemand zum Eigenbedarf eine Weinlaube, beispielsweise mit Isabella-Trauben als Schattenspender, werde das natürlich toleriert. Wird die vorgeschriebene 500-Quadratmeter-Grenze jedoch überschritten, gebe es oft einen gewerbsmäßigen Hintergrund, glaubt Johann Dreisiebner: „Dass zum Beispiel alle, die kleinere Weingärten mit dieser Rebenart besitzen, dass die dann am gleichen Tag ernten und das dann bei einem anderen Weingut abliefern, damit hier ein Produkt erzeugt wird, wo natürlich eine gewisse Nachfrage da ist.“

Rebzikade kann sich bei Isabella-Traube infizieren

Doch für Johann Dreisiebner gibt es noch einen anderen Grund, dafür zu sorgen, dass die Menge der nicht klassifizierten Rebsorten nicht überhand nimmt. Hier geht es um den Alptraum für jeden Winzer: die amerikanische Rebzikade. „Weil diese Rebenart die Symptome der Krankheit nicht zeigt, sie kann aber infiziert sein, und wenn dann eine Rebzikade auf einer infizierten Rebe, zum Beispiel einer Isabella-Rebe aufsitzt, dann kann diese Krankheit in die Erwerbsweingärten übertragen werden.“

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