Aufsichtsjäger werden doch nicht zur Waldpolizei

Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) rudert beim neuen steirischen Jagdschutzgesetz zurück und wird die Kompetenzen für Aufsichtsjäger doch nicht erweitern. Eine entsprechende Änderung in der Novelle soll vorgenommen werden.

Das neue steirische Jagdschutzgesetz ist zwar noch nicht beschlossen, sorgte aber vergangene Woche für Aufregung. Aufsichtsjäger hätten künftig polizeiliche Befugnisse erhalten sollen. In speziellen Fällen sollte der Jäger sogar Festnahmen aussprechen können – mehr dazu in Neues Gesetz macht aus Jägern Waldpolizisten (29.10.2014).

Rechtsbefugnisse werden nicht erweitert

Die Aufregung in der Bevölkerung war groß. Landesrat Seitinger reagiert jetzt offenbar auf diese Kritik und lässt die Novelle ändern: „Nach umfassenden Gesprächen mit der Bevölkerung und infolge der unverständlichen Haltung des Obmannes der Aufsichtsjäger - nämlich Kontrollrechte über das Jagdgesetz hinaus wahrnehmen zu wollen - bin ich klar zur Auffassung gekommen, die Rechtsbefugnisse der Aufsichtsjäger nicht zu erweitern.“ Die Landtagsklubs werden sich mit dem Thema noch einmal beschäftigen und eine entsprechende Änderung vornehmen.

Respekt vor Eigentum

Trotzdem sollte man nicht vergessen, dass jeder, der den Wald für seine Freizeitaktivitäten nutzt, Verantwortung trägt, so Seitinger: „Dazu gehört nicht nur ein entsprechender Respekt vor dem Eigentum, sondern es gilt auch die Lebensräume des Wildes und die Nutzung des Waldes im Sinne einer nachhaltigen Forstwirtschaft zu respektieren.“