Immer mehr machen Arbeitnehmerveranlagung online

Mehr als 115.000 Steirer nutzen jedes Jahr die Möglichkeit, sich über die Arbeitnehmerveranlagung zu viel bezahlte Steuern wieder zurück zu holen - und immer mehr machen das online, ohne ein Formular oder Unterlagen ans Finanzamt zu schicken.

Immer mehr Steirer holen sich ihre zu viel bezahlte Lohnsteuer über die Arbeitnehmerveranlagung gleich online wieder zurück: Das Finanzamt verzeichnet jährlich Zuwachsraten von etwa fünf Prozent, derzeit nutzen 66 Prozent aller das System FinanzOnline.

Viele Vorteile

„Für die Nutzer ist ein wesentlicher Vorteil, dass er die Daten, die er im Vorjahr eingegeben hat, wieder zur Verfügung hat, er vergisst dadurch auch keine Sonderausgaben, die er schon gehabt hat, etwa irgend eine Versicherung. Und: Wenn die Daten nicht logisch sind oder irgend etwas falsch eingetragen oder unlogisch ist, dann sagt die IT zum Beispiel kein Lohnzettel oder zu viele Lohnzettel - das heißt, hier kommt es zu einer Vorwegkorrektur“, sagt die Vorständin des Finanzamtes Graz-Stadt, Maria Hacker-Ostermann.

Dadurch, dass weniger Fehler zu korrigieren sind und die Daten nicht mehr eingegeben werden müssen, wird die Bearbeitung schneller - derzeit dauert es durchschnittlich 15 bis 20 Tage, bis das Geld zurück auf das Konto fließt.

Viele wissen nicht, dass ihnen Negativsteuer zusteht

Im Zuge der Steuerreform ist die Negativsteuer, die nun auch Pensionisten zusteht, ein Thema, doch viele wissen gar nicht, dass sie ihnen jetzt schon zusteht und lassen ihr Geld damit am Finanzamt liegen: „Das wären zum Beispiel Personen ohne Einkommen, die für ein Kind sorgepflichtig sind, also Alleinverdienerabsetzbetrag haben, oder auch Lehrlinge, die zwar über der Geringfügigkeitsgrenze verdienen, allerdings kein steuerpflichtiges Einkommen haben - auch denen würde eine Negativsteuer zustehen“, so Hacker-Ostermann.

Keine Belege

Egal, ob online, per Post oder persönlich: Bei der Arbeitnehmerveranlagung sollen keine Belege mitgereicht werden. Und: Bis zu fünf Jahre rückwirkend kann man sich die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurück holen.

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