Fünf Verdächtige nach Kapfenstein-Explosion

Nach der Explosion einer illegalen Böller-Werkstatt im vergangenen November im südoststeirischen Kapfenstein sind die Ermittlungen noch immer nicht abgeschlossen. Mittlerweile wird gegen fünf Beschuldigte ermittelt.

Bei der Explosion eines Hauses in Kapfenstein im Bezirk Südoststeiermark wurden Mitte November Vater (57) und Sohn (29) getötet, ein weiterer Sohn wurde leicht verletzt - mehr dazu in Explosion in Kapfenstein: Zwei Tote (18.11.2014); die Ermittlungen ergaben, dass in dem Haus illegal Feuerwerkskörper im großen Stil hergestellt wurden - mehr dazu in Kapfenstein: Brüder bunkerten Tausende Böller (19.11.2014).

Drei weitere Beschuldigte ausgeforscht

Mittlerweile werden die Erhebungen gegen fünf Beschuldigte geführt, bestätigte die Staatsanwaltschaft Graz am Freitag einen Bericht der „Kleinen Zeitung“.

Demnach soll ein 31-jähriger Oststeirer die Fäden der Feuerkörper-Produktion gezogen haben. Er dürfte bereits 2012 in seinem Haus damit begonnen haben, die beiden Brüder aus Kapfenstein hatten ihm dabei geholfen. Nachdem der 31-Jährige immer mehr Böller baute und sein Haus zu klein wurde, verlagerte er die Produktion offenbar auf das Anwesen der Brüder, wobei der mittlerweile 34-Jährige und ein 22-jähriger Freund aktiv an der Herstellung beteiligt gewesen sein sollen.

Welche Menge produziert wurde, konnte bisher nicht festgestellt werden, aber sie sollen „tonnenweise“ Mittel zum Zusammenbauen gekauft haben. Rund 6.000 bereits fertige Feuerwerkskörper waren im November am Anwesen in Kapfenstein entdeckt worden.

Akt in der „Enderledigung“

Laut Staatsanwaltschaft werden nun gegen den 31-Jährigen, den 34-jährigen überlebenden Bruder und dessen 22-jährigen Freund die Ermittlungen wegen Gemeingefährdung geführt; dazu kommen auch noch zwei Männer aus der Südsteiermark - Vater und Sohn -, die Abnehmer gewesen sein sollen.

Laut Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz war der Abschlussbericht der Ermittler am 16. Juni eingelangt, nun befinde sich der Akt in der „Enderledigung“: „Es wird die Entscheidung getroffen, ob und gegen wen Anklage erhoben wird.“

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