Spendenbetrug: Vier Männer vor Gericht

Ein Prozess um einen groß angelegten Spendenbetrug hat am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht begonnen: Vier Männer sollen rund 140.000 Euro an Spendengeldern in die eigene Tasche gesteckt haben.

Drahtzieher des ganzen Unternehmens soll ein 40-jähriger Kärntner sein, der bereits wegen Betruges vorbestraft ist. Waren es im ersten Fall Haushaltsgeräte und Kücheneinrichtungen, für die er kassierte, ohne sie zu liefern, so verfiel er 2013 auf die Idee, an Spendengeldern zu verdienen: Er gründete mit Bekannten einen sogenannten Hilfsverein, bezog teilweise über das Arbeitsmarktservice Arbeitskräfte und schickte diese sammeln.

Mit Kinderkrebshilfe geworben

Geworben wurde mit der Kinderkrebshilfe, die tatsächlich nie einen Cent vom eingenommen Geld sah. Die Sammler wurden mit Mappen und Prospekten losgeschickt, um Bausteine zu verkaufen; sie bekamen auch einen Gesprächsleitfaden, wie potenzielle Spender am besten zu manipulieren seien. Die Sammler auf den Straßen bekamen 30 Prozent des Geldes, das sie aufstellen konnten, der Rest wanderte in die Taschen der mutmaßlichen Betrüger; die meisten Beteiligten wussten aber nicht, dass der Verein von Anfang an „nur zur persönlichen Bereicherung“, so der Ankläger, dienen sollte.

Als einer der Vereinsmitgründer, der nicht von den kriminellen Absichten wusste, immer vehementer das gesammelte Geld für den Verein einforderte, gründete der 40-Jährige 2014 einfach einen neuen Verein, auch wieder in Kärnten. Er verlegte sein Tätigkeitsgebiet nach Salzburg und ließ nach dem gleichen Prinzip weitersammeln.

In der Wahl der Mittel nicht zimperlich

Einer der Mitangeklagten, ein 46-jähriger Kärntner, soll als Leiter der operativen Betrugshandlungen fungiert haben: Dabei soll er laut Anklage in der Wahl seiner Mittel nicht unbedingt zurückhaltend gewesen sein, wenn die Sammler ihr Tagesziel nicht erreichten. „Wenn du nicht vor mir niederkniest und dich entschuldigst, schlage ich dich mit dem Bügeleisen“, soll er unter anderem gedroht haben.

Alle Angeklagten waren bisher nicht oder nur teilweise geständig; da über 50 Zeugen beantragt sind, wird das Verfahren noch längere Zeit dauern.