Grazer Amokfahrer: Verhandlungsfähigkeit unklar

Eineinhalb Wochen vor Beginn des Prozesses zur Amokfahrt in Graz wird die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten geprüft. Zuvor hatten zwei Gutachter den 27-Jährigen für nicht zurechnungsfähig erklärt.

Anfang Juli hatte die Staatsanwaltschaft anstatt einer Klage gegen den Amokfahrer einen Antrag auf Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht - mehr dazu in Grazer Amokfahrer: Einweisung beantragt (5.7.2016).

Möglich, dass Amokfahrer nicht zum Prozess kommt

Kritik dazu kam vor allem vom Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP), der selbst Zeuge der Amokfahrt gewesen war - mehr dazu in Amokfahrt: Aufregung über Einweisungsantrag (6.7.2016). Für den Amokfahrer geht es nun um eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Dadurch könnte es möglich sein, dass der Angeklagte bei seinem eigenen Prozess ab 20. September nicht dabei sein muss.

Gutachten wurde angefordert

Das Gericht lässt derzeit nämlich klären, ob der Amokfahrer überhaupt verhandlungsfähig ist: „Es wurden von Seiten der medizinischen Betreuung der Justizanstalt Göllersdorf, in der er untergebracht ist, Zweifel an seiner Verhandlungsfähigkeit geäußert. Diese Zweifel haben den Vorsitzenden des Geschworenengerichtes veranlasst, ein Sachverständigengutachten einzuholen“, so Gerd Obetzhofer, Präsident des Grazer Straflandesgerichtes.

Es gebe aber auch Möglichkeiten dazwischen, erklärt Obetzhofer: „Es gibt etwa die Möglichkeiten des Einschreitens eines Arztes in der Verhandlung, um sicherzustellen, dass die gesundheitlichen Probleme so weit beschränkt werden können, dass Verhandlungsfähigkeit besteht - und Ähnliches.“

Entscheidung fällt in den kommenden Tagen

Gesetzlich möglich ist es allerdings, dass bei einer Verhandlung über die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher der Betroffene gar nicht anwesend ist: „In unserem Haus hat so etwas nach meiner Erinnerung noch nicht stattgefunden“, erinnert sich der Gerichtspräsident. Eine Entscheidung, ob und in welcher Form der Amokfahrer bei seinem Prozess dabei ist, wird in den kommenden Tagen fallen.

Bei der Amokfahrt durch die Innenstadt am 20. Juni 2015 waren drei Menschen getötet und rund 100 verletzt worden - mehr dazu in Nach Amokfahrt: Die Stadt trauert (22.6.2015) und Grazer Amokfahrer kommt nach Niederösterreich (16.6.2016).