Hunde getötet - wegen Tierquälerei verurteilt

Ein 45-jähriger Steirer ist am Freitag im Grazer Straflandesgericht nicht rechtskräftig wegen Tierquälerei zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Mann hatte im Frühjahr seine insgesamt fünf Hunde nicht versorgt.

Drei von ihnen verhungerten, ein vierter musste eingeschläfert werden. Der Züchter führte Probleme nach seiner Scheidung als Grund an - mehr dazu in Prozess: Wegen Scheidung Hunde vernachlässigt (15.07.2016). Der geständige Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

Vernachlässigung für ihn „nicht nachvollziehbar“

Der Steirer hatte seit seinem fünften Lebensjahr Hunde und soll sich stets gut um diese gekümmert haben. Zwischen Ende 2015 und März 2016 vergaß er aber häufig, sie zu füttern oder ihnen Wasser zu geben - sie hungerten zu Tode. Beim ersten Prozesstag hatte der 45-Jährige erklärt, dass es für ihn nicht nachvollziehbar sei, wie das passieren konnte. Er habe sich nicht einmal die Bilder von den toten Tieren anschauen können, schilderte seine Verteidigerin.

Im Schlussplädoyer am Freitag bezog sich seine Verteidigerin abermals auf seine Probleme: „Es war ein familiärer Zusammenbruch. Sein Familienleben geriet aus den Fugen.“ Er sei unfähig gewesen, Alltägliches zu bewältigen. Der Sachverständige attestierte eine Anpassungsstörung. Dem Beschuldigten dürfte alles zu viel gewesen sein.

„Verlust der Tiere als größte Strafe“

Seine größte Strafe sei nun, dass er seine fünf Tiere verloren hat, sagte seine Verteidigerin. Außerdem wurde er auch gekündigt. Nun habe er einen neuen Job.

Der Angeklagte selbst beteuerte: „Es tut mir alles leid, was ich getan habe.“ Richterin Astrid Rauchenwald sprach den Steirer schuldig. Seine bedingt nachgesehene Haftstrafe ist von drei Jahren Probezeit begleitet. Außerdem bekommt er eine Bewährungshilfe zur Seite gestellt: „Sie brauchen jemanden, mit dem Sie reden können“, meinte die Richterin.