ASFINAG erweitert Vergabe-Qualitätskriterien

Seit mehr als einem Jahr gilt bei den ASFINAG-Bauausschreibungen das Bestbieterprinzip. Ab dem nächsten Jahr wird das Unternehmen die derzeit 18 Qualitätskriterien erweitern und auf mehr als 30 aufstocken.

Der Autobahnen- und Schnellstraßenerhalter ASFINAG setzt bei der Vergabe von Bauvorhaben auf eine jahrelange steirische Forderung. Denn die Steiermark war das erste Bundesland, das bei öffentlichen Bauvergaben neue Vergaberichtlinien nach dem Bestbieterprinzip gefordert hat. Erhoben wurde diese Forderung in erster Linie von den steirischen Sozialpartnern.

Baustelle Autobahn

Asfinag

Seit über einem Jahr gilt bei ASFINAG-Bauausschreibungen das Bestbieter-Prinzip

Das Bestbieterprinzip besagt, dass für einen Zuschlag nicht mehr nur der Preis entscheidend ist. Seit heuer gibt es die entsprechende Novelle des Bundesvergabegesetzes. Bereits im Vorjahr hatte die ASFINAG einen Katalog für Qualitätskriterien mit 18 Punkten erstellt. Nach diesem Prinzip wurden bisher fast 100 Vergabeverfahren mit einem Volumen von 720 Millionen Euro durchgeführt.

„Vorreiterrolle“ attestiert

In jedem Verfahren wurden zwischen zwei und sechs dieser Kriterien in die Ausschreibung aufgenommen. Der Fokus lag bisher auf Bauqualität mit langfristiger Infrastruktur. Mit dem erweiterten Kriterienkatalog der ASFINAG sollen Unternehmen ab dem nächsten Jahr etwa auch im Vorteil sein, wenn sie ältere Menschen und Lehrlinge beschäftigen oder auf eine besonders umweltfreundliche Bauweise setzen.

Die beiden Steirer, Infrastrukturminister Jörg Leichtfried von der SPÖ sowie der Vorsitzende der Gewerkschaft Bau Holz, Josef Muchitsch, attestieren der ASFINAG damit eine Vorreiterrolle in puncto Bestbieterprinzip.

Link: