EuGH: Kroatien muss Asylwerber übernehmen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Kroatien muss Asylwerber aus Österreich zurücknehmen, die über die serbisch-kroatische Grenze in die EU eingereist sind. Davon sind auch Familien in der Steiermark betroffen.

Zehntausende Flüchtlinge kamen zwischen Herbst 2015 und Frühjahr 2016 über die sogenannten Balkanroute nach Österreich. Viele von ihnen stellten hier einen Asylantrag - bei einigen allerdings erklärte sich Österreich für nicht zuständig, da die Flüchtlinge illegal eingereist seien.

Antrag hätte in Kroatien gestellt werden müssen

Flüchtlinge hätten demnach ihren Antrag auf Asyl bereits in Kroatien stellen müssen, denn laut Dublin-III-Verordnung wäre ja immer das Land für das Verfahren zuständig, in dem die Flüchtlinge zuerst eingereist sind; für Griechenland war das Dublin-III-Abkommen damals außer Kraft gesetzt.

Der EuGH gab mit seinem Urteil den österreichischen Behörden nun recht - mehr dazu in Beharren auf Dublin-Regeln (news.ORF.at). Dass 2015 und 2016 mehr Flüchtlinge und Migranten kamen, biete keinen Grund für ein Abgehen von der Dublin-III-Verordnung, wonach ein Flüchtling im ersten EU-Land, das er betritt, seinen Asylantrag stellen muss. Laut EuGH sei das Überschreiten der Grenze von Kroatien nach Slowenien und weiter nach Österreich ohne erforderliches Visum „illegal“ gewesen sei.

Grenzöffnungen rechtswidrig

Ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ liegt laut den Höchstrichtern auch dann vor, „wenn ein EU-Staat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet“. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Grenzöffnungen - mit Notlagen in den jeweiligen EU-Ländern begründet - waren laut EuGH rechtswidrig. Die kroatischen Behörden hatten die Beförderung der Flüchtlinge bis an die Grenze zu Slowenien übernommen, um ihnen zu helfen, sich in andere EU-Staaten zu begeben und dort internationalen Schutz zu beantragen.

Familien von Abschiebung bedroht

Mehrere Familien sind seither von der Abschiebung nach Kroatien bedroht, so wie etwa eine irakische Familie, die seit Dezember 2015 in Kumberg lebt: Nach Protesten durfte die Familie zwar vorerst bleiben, das Urteil des EuGH wurde aber dennoch mit Spannung erwartet - mehr dazu in Kritik an langwierigen Asylverfahren (6.4.2017). Was das Urteil nun für sie bedeutet, ist noch unklar; die Betroffenen werden frühestens im September erfahren, wie es für sie weitergeht.