Brückeneinsturz Frohnleiten: Anklage möglich

Drei Jahre nach dem Einsturz der Schnellstraßenbrücke in Frohnleiten - damals stürzten Brückenteile auf die ÖBB-Bahnstrecke - könnte es jetzt möglicherweise zu einer Anklage kommen: Das Justizministerium prüft den Fall.

Bis zu 20.000 Fahrzeuge passieren heute täglich die 400 Meter lange Frohnleitnerbrücke an der Brucker Schnellstrase über die Mur, die vor drei Jahren während der Bauphase in sich zusammengeestürzt war - 800 Tonnen Beton und Stahl krachten auf die Schienen der ÖBB. Verletzt wurde niemand - kurz davor fuhr noch ein Zug unter der Brücke durch - mehr dazu in Brückeneinsturz: ASFINAG steht vor Rätsel (23.2.2015).

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen

Ursache für den Einsturz war ein zu schwach dimensioniertes Hilfsgerüst, wie man nach fünf Monaten klärte. Nach zehn Monaten war die Brücke wieder aufgebaut. Drei Jahre später sind auch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen: Ein Gutachter musste unzählige Verträge durchforsten, um das komplexe Geflecht an Beteiligten zu entwirren und mögliche Verantwortliche auszumachen.

Brückeneinsturz bei Frohnleiten

APA/Erwin Scheriau

Drei Jahre sind nach dem Einsturz der Brücke in Frohnleiten vergangen

13 Beschuldigte hat die Staatsanwaltschaft Graz in ihren Ermittlungen geführt - vom Statiker und Projektleiter über Baufirmen bis hin zur Bauaufsicht. Ermittelt wurde wegen fahrlässiger Gemeingefährdung: „Der Tatbestand verlangt entweder eine Gefahr für eine größere Anzahl von Menschen oder Gefahr für fremdes Eigentum im großen Umfang. Im konkreten Fall gehen wir jedenfalls davon aus, dass Gefahr für fremdes Eigentum im großen Umfang vorgelegen hat“, erklärt Hans Jörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz.

Jsutizministerium prüft Fall

Der Vorhabensbericht ist nun - wegen überregionaler Bedeutung - von der Oberstaatsanwaltschaft an das Justizministerium ergangen. Wann feststeht, ob und in wie vielen Fällen Anklage erhoben wird, ist ungewiss. Wer den Schaden von unter fünf Millionen Euro übernehmen muss, wird erst anschließend am Zivilgericht geklärt werden.