Arzt-Prozess: Zeugin soll falsch ausgesagt haben

Im Fall jenes Arztes, der wegen Quälens seiner Kinder vor Gericht gestanden ist, musste sich am Mittwoch eine Zeugin wegen Falschaussage verantworten: Sie belastete den Mediziner, nachdem sie sich zuvor für ihn ausgesprochen hatte.

Bei diesem Prozess geht es um einen Nebenschauplatz eines großen Verfahrens, bei dem noch kein Ende in Sicht ist: In erster Instanz wurde der oststeirische Arzt freigesprochen, über diverse Einsprüche wurde noch nicht entschieden - mehr dazu in Arzturteil: Begründung macht Justiz fassungslos (22.11.2017).

Eine der Patientinnen des Arztes, mit deren Tochter er ein Verhältnis hatte, hatte bei zwei Einvernahmen beteuert, dass er nie über eine Waffe, Marihuana oder Sprengstoff gesprochen habe. Nachdem sie jahrelang zugunsten des Mediziners ausgesagt hatte, änderte sie 2016 ihre Angaben, behauptete das Gegenteil: „Eine Aussage muss falsch sein“, meinte nun am Mittwoch der Richter.

„Man muss etwas unternehmen“

Hintergrund könnten Drohungen gewesen sein, wie die Frau sich zu rechtfertigen versuchte: „Er hat gesagt, er wird jeden vernichten, der sich gegen ihn stellt. Ich habe panische Angst gehabt.“ Nachdem sie jedoch mit der ehemaligen Lebensgefährtin des Beschuldigten gesprochen hatte, habe sie das Gefühl gehabt, „man muss gegen diesen Menschen endlich etwas unternehmen“, so die Angeklagte.

„Sie werden immer unglaubwürdiger“

Dennoch blieb sie weiterhin seine Patientin: „Der nächste Arzt war zehn Kilometer entfernt“, rechtfertigte sie. Dass sie 2016 mit dem Arzt auch noch essen gegangen war, bezeichnete sie als Fehler: „Ich bin mir nicht sicher, dass das stimmt, was sie heute sagen“, hatte der Richter seine Zweifel. „Sie werden immer unglaubwürdiger“, fand auch der Ankläger.

Prozess vertagt

Als Zeuge wurde auch der Mediziner gehört, der nie Probleme mit der Frau gehabt haben will - sämtliche Drohungen ihr gegenüber wies er ebenfalls von sich. Der Richter vertagte, um noch weitere Zeugen - darunter auch Polizisten - zu hören. Ein Termin für die Fortsetzung steht noch nicht fest.