Aufregung um Asbestabfall in Frohnleiten

Große Mengen von Asbestablagerungen sorgen auf der Mülldeponie in Frohnleiten für Aufregung. Eine gewisse Menge ist erlaubt, diese soll aber überschritten worden sein. Durch eine anonyme Anzeige wurden die Missstände bekannt.

Anrainen zufolge wandte man sich aufgrund immer schlimmer werdender Zustände an die Behörde und die Öffentlichkeit. Eine Baufirma auf der Deponie habe sogar schon darauf hingewiesen, dass unter den gesundheitsschädlichen Arbeitsbedingungen nicht mehr weiter gearbeitet werde. Nach Bekanntwerden der Missstände habe die Geschäftsleitung eine „Aufräumaktion“ gestartet, wie es Anrainer bezeichnen.

Anrainer orten Täuschungsmanöver

Allerdings ortet man hier ein Täuschungsmanöver. Der Asbestabfall sei zum Teil vergraben, zum Teil kreuz und quer über die Deponie verteilt worden. Bei der Geschäftsführung kontert man: Man unterliege laufenden Kontrollen, von einem Umweltskandal könne hier keine Rede sein, sagt der Geschäftsführer der Deponie Frohnleiten, Michael Überbacher: „Nein überhaupt nicht, weil wir ständig kontrolliert werden. Und nach diesen Vorwürfen waren das Land bei uns, die Abteilung 13 und auch die externe Deponieaufsicht und es gibt im Endeffekt keine Beanstandungen.“

Mülldeponie Frohnleiten

ORF

Vorwürfe, es seien Unmengen an Säcken mit Asbest gelagert worden, entkräftet der Geschäftsführer ebenfalls: „Das sind Fernaufnahmen und Ferndiagnosen. Die Behörde hat sich auch diese Säcke angeschaut und es waren in keinem Sack Asbestabfälle, sondern Mineralfasern.“

Land hat Analyse vorgenommen

Asbest darf in Frohnleiten nur in einer bestimmten Menge abgelagert werden, außerdem müsse der Asbestschutt am Abend abgedeckt sein, damit die giftigen Dämpfe nicht über die Luft weitergetragen werden. Auch daran halte man sich laut Geschäftsführung. Vom zuständigen Umweltlandesrat Anton Lang (SPÖ) heißt es, man warte noch auf genaue Analysen. Oberste Priorität hätte aber die Gesundheit der Bevölkerung. Man werde daher von Seiten des Landes alles unternehmen, um die Menschen zu schützen. Sogar ein Verwaltungsstrafverfahren habe man bereits eingeleitet - unabhängig von den ausstehenden Ergebnissen, um bei tatsächlichen Missständen auch rasch behördliche Maßnahmen setzen zu können.