Nach Becherwurf: Sturm droht Strafe der UEFA

Sturm Graz droht nach dem Spiel gegen Larnaka und dem Becherwurf eine saftige Strafe der UEFA. Auch der Becherwerfer muss mit Konsequenzen rechnen, heißt es von einem Grazer Sportrechts- und Schadenersatz-Experten.

Sturm Graz bescherte das Hinspiel in der dritten Runde der Europa-League-Qualifikation Donnerstagabend einen Alptraum: Neben der glanzlosen Leistung bei der 0:2-Niederlage gegen AEK Larnaka sorgte vor allem ein Becherwurf, bei dem ein Schiedsrichterassistent verletzt wurde, für Fassungslosigkeit - mehr dazu in Becherwurf überschattet Sturm-Spiel (sport.ORF.at).

Polizei: Aus „Frust über Spiel“ geworfen

Bei dem Becherwerfer handelt sich um 34 Jahre alten Mann aus dem Bezirk Graz-Umgebung. Die Polizei nahm ihn kurz nach dem Spiel in der Nähe des Stadions fest. Er gab in den Einvernahmen zu, den Becher auf das Spielfeld geworfen zu haben, so Polizeisprecher Fritz Grundnig: „Er gibt an, dass er den Becher aus Frust über den Spielverlauf von sich geworfen hat, also nicht gezielt auf den Schiedsrichterassistenten geworfen hat. Er hat auch überhaupt nicht wahrgenommen, dass sich der Schiedsrichterassistent dort befindet und hat ihn unglücklicherweise getroffen, das sind seine Angaben.“

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Der Mann ist laut Grundnig nicht amtsbekannt. Einem Alkotest stimmte er freiwillig zu. Er hatte 0,3 Promille im Blut, war also leicht alkoholisiert. Der 34-Jährige wird nun wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Schiedsrichterassistent erlitt eine Platzwunde am Kopf. Er wurde nach der Erstversorgung in das UKH Graz gebracht. Die Verletzung musste dort mit mehreren Stichen genäht werden. Die weitere medizinische Behandlung wird in seinem Heimatland in Schweden vorgenommen werden.

Linienrichter von Becher getroffen

Der Linienrichter ging blutend zu Boden, nachdem er von einem Becher getroffen worden war.

Welche Folgen der Vorfall für Sturm Graz haben wird, das werden die nächsten Wochen zeigen. Tatsache ist, Sturm trägt die Verantwortung für alles, was vor, während und nach dem Spiel im und um das Stadion herum passiert - auch für das Verhalten der Fans und somit auch für diesen Vorfall. Die Strafen, die nun von der UEFA drohen, können von einer saftigen Geldstrafe bis hin zu einem Geisterspiel reichen - also einem Spiel ohne Zuschauer und damit auch ohne Einnahmen.

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ORF-Redakteurin Kathrin Erhardt im Gespräch mit dem Rechtsexperten Peter Griehser über mögliche Konsequenzen nach dem Vorfall

Sturm könnte Einnahmen zurückfordern

Sturm Graz könnte sich am Becherwerfer auch schadlos halten und den Entgang an Einnahmen zurückfordern, so der Grazer Sportrechts- und Schadenersatz-Experte Peter Griehser. Auf den Becherwerfer kann eine ganze Lawine an Konsequenzen zukommen.

„Dem Becherwerfer drohen einerseits durchaus strafrechtliche Konsequenzen, denn die Staatsanwaltschaft Graz hat sofort Ermittlungen aufzunehmen wegen absichtlicher, schwerer Körperverletzung, das ist durchaus mit Freiheitsstrafe bedroht. Auf der anderen Seite drohen ihm zivilrechtliche Konsequenzen, die von einer halben Million bis hin zu höheren Forderungen gehen können“, so Griehser.

34-Jähriger bei Staatsanwaltschaft angezeigt

Der Steirer wird bei der Staatsanwaltschaft Graz angezeigt, ein Prozess wegen schwerer Körperverletzung dürfte ihm nicht erspart bleiben. Sturm Graz verhängte bereits ein Stadionverbot über den 34-Jährigen. Außerdem prüft der Verein gerade weitere rechtliche Schritte, um sich im Falle einer Verurteilung durch die UEFA am Täter schadlos zu halten, so Sturm-Präsident Christian Jauk.

Der verletzte Schiedsrichter-Assistent konnte heute früh planmäßig mit seinen Kollegen die Rückreise nach Schweden antreten. Sturm wurde bereits Freitagvormittag von der UEFA zu einer Stellungnahme zu dem Vorfall aufgefordert. Ein Termin für die Verhandlung der Disziplinarkommission steht noch nicht fest.

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