Handel freut sich über starken Einkaufstag

Am ersten Geschäftstag nach Weihnachten freut sich der steirische Handel über einen der stärksten Einkaufstage des Jahres: Gutscheine und Geldgeschenke werden eingelöst und unliebsame Geschenke umgetauscht.

Bargeld zählte auch in diesem Jahr wieder zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken: Jeder Zweite bekam zu Weihnachten Geld geschenkt - im Schnitt 250 Euro. Insgesamt fast eine Milliarde Euro in bar lag heuer unter Österreichs Christbäumen; drei von vier Euro werden sofort wieder ausgegeben.

Bereits um 5.00 Uhr früh hatten sich die Kunden am 27. Dezember auf den Parkplätzen einer großen Elektromarktkette eingefunden, um ab 6.00 Uhr auf Schnäppchenjagd zu gehen. Am frühen Vormittag füllten sich die Geschäfte im ganzen Land.

„Überall stellen sich Leute an“

Sylvia Baumhackl, Centerleiterin der Shoppingcity Seiersberg, spricht von einem der stärksten Einkaufstage des Jahres: „Wir haben heuer mit dem Black Friday das Weihnachtsgeschäft eingeläutet und jetzt bahnt sich das Gutscheingeschäft an. Es ist egal, welche Branche es ist: Überall stellen sich die Leute an. Es wird ein sehr guter Tag heute, wenn nicht überhaupt der zweitstärkste Tag.“

Ansturm auf Geschäft

ShoppingCity Seiersberg

Das bestätigt auch Felix Bartolits als Leiter des Einkaufszentrums Weinland in Leibnitz: „Das Thema Umtausch haben wir bis jetzt weniger - aber sehr viele Gutscheine oder Bargeld werden heute hergenommen. Wir sind sehr zufrieden mit den Besuchern. Der große Renner sind nach wie vor Bekleidung und Sportartikel.“

Jedes achte Geschenk wird umgetauscht

Bargeld oder Gutscheine, die zu Weihnachten geschenkt wurden, werden am ersten Geschäftstag nach Weihnachten auch im ECE Kapfenberg ausgegeben. Um eine Million Euro wurden hier heuer Gutscheine gekauft, 20 Prozent mehr als im Vorjahr, schildert Centerleiter Heribert Krammer: „Es ist im Prinzip viel zielgenauer. Viele Menschen haben schon sehr viel und mit Gutscheinen liegt jeder Schenkende richtig.“

Auch wenn das Gutscheingeschäft längst Überhand genommen hat: Einer von acht Beschenkten tauscht laut Wirtschaftskammer dieser Tage ein unliebsames Geschenk ein. Ein gesetzlich geregeltes Recht auf Umtausch gibt es nicht, mit Rechnung darf man aber meist mit der Kulanz der Händler rechnen.

14-tägiges Rückgaberecht bei Online-Käufen

Bei Weihnachtsgeschenken, die über das Internet bestellt wurden, gibt es sehr wohl ein gesetzlich geregeltes Rückgaberecht binnen 14 Tagen. Grund ist laut Arbeiterkammer, dass man die Ware beim Online Kauf nicht begutachten kann.