BP-Stichwahl: Prozess endet mit Geldbuße

Der Bezirkshauptmann der Südoststeiermark und ein Beamter standen am Mittwoch wegen Amtsmissbrauchs bzw. falscher Beurkundung bei der Bundespräsidenten-Stichwahl vor Gericht. Der Prozess endete mit einer Geldstrafe.

Auch nach zwei Jahren beschäftigen die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl nach wie vor die Gerichte: In mehreren Bundesländern gab es bereits Ermittlungen und auch Prozesse. Nach Bekanntwerden der Fälle kündigten viele steirische Wahlbeisitzer an, ihr Amt künftig niederlegen zu wollen. Sie fürchteten rechtliche Konsequenzen - mehr dazu in BP-Stichwahl: Beisitzer wollen Amt niederlegen (9.8.2016) und BP-Wahl: Ermittlungen auch in der Steiermark (26.4.2018).

In Graz standen am Mittwoch der Bezirkshauptmann von Südoststeiermark sowie ein weiterer Beamter dieser Behörde vor Gericht. Im Mai 2016 sollen die Briefwahlkuverts zu früh geöffnet und ausgezählt worden sein, warf der Ankläger den Männern vor. Es kam zu einer Diversion, die beide gerne annahmen.

Kuverts zu früh geöffnet und ausgewertet

Einer der Angeklagten soll in seiner Funktion als Bezirkswahlleiter-Stellvertreter sämtliche Briefwahlkartenkuverts geöffnet, ausgezählt und ausgewertet haben - in Abwesenheit sämtlicher Beisitzer und schon am Wahlsonntag, also am 22. Mai 2016, und nicht - wie vorgeschrieben - am darauffolgenden Montag.

BH wegen falscher Beurkundung angeklagt

Angeklagt war aber auch der Bezirkswahlleiter – der Bezirkshauptmann der Südoststeiermark. Er soll - am Tag nach der Stichwahl - die Niederschrift seines Stellvertreters unterschrieben haben. In der wird festgehalten, dass die Auszählung der Briefwahlkarten gesetzeskonform am Montag erfolgt sei. In dieser Niederschrift steht weiters, dass sämtliche Mitglieder der Bezirkswahlbehörde Südoststeiermark bei eben dieser Auszählung anwesend waren - da das aber zu keinem Zeitpunkt der Fall war, habe der Bezirkshauptmann laut Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Urkunde eine Tatsache fälschlich beurkundet.

Diversion von beiden Angeklagten angenommen

Die beiden Angeklagten müssen nun eine Geldbuße in der Höhe von 7.200 Euro sowie 7.800 Euro bezahlen. Dazu haben sie 14 Tage Zeit, dann gilt der Prozess an sich als beendet. Da sich aber der Oberstaatsanwalt gegen die Diversion aussprach, ist es wahrscheinlich, dass das noch nicht das Ende des Verfahrens war.

Weiterer Prozess: OLG Graz bestätigt Schuldspruch

In einem weiteren Prozess zum Thema Wahlkarten heute, bestätigte das Oberlandesgericht einen Schuldspruch. Insgesamt neun Schuldsprüche hat es im August 2018 im ersten Prozess um Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 gegeben. Damals wurden zahlreiche Wahlbeisitzer angeklagt und verurteilt, eine Beisitzerin bekämpfte den Schuldspruch beim Oberlandesgericht Graz. Dieses hat am Mittwoch das erstinstanzliche Urteil aber bestätigt, wie ihr Anwalt Meinhard Novak erklärte.

Anders als beim ersten Prozess in Klagenfurt werden in weiteren Strafverfahren rund um die Stichwahl die Wahlbeisitzer nicht mehr angeklagt. Diesbezüglich gab es eine Weisung des Weisungsrats im Justizministerium. Novak: „Das Gericht hat allerdings festgestellt, dass es nur für den Einzelfall zuständig ist und die Weisungen in anderen Causen nicht einfließen lassen kann.“ Daher wurde der Schuldspruch samt verhängter Geldstrafe bestätigt. Er habe bereits vor dieser Entscheidung die Generalprokuratur angeregt, diesbezüglich eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einzubringen, um diese Ungleichbehandlung zu beenden.