Osterfeuer nur unter strengen Auflagen

In Graz gilt auch heuer wieder ein Osterfeuerverbot, in den Feinstaub-Sanierungsgebieten dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen entzündet werden. Wer dagegen verstößt, muss mit Strafen von bis zu 41.200 Euro rechnen.

Für eine ein wichtiger Brauch, für andere sinnlose Luftverpestung: das Abbrennen von Osterfeuern. Generell sind Osterfeuer in der Steiermark am Karsamstag ab 15.00 Uhr bis Ostersonntag 3.00 Uhr erlaubt, aber eben nicht überall.

„Eingeschränkt möglich“

In Graz sind sie sowieso streng verboten, in den Feinstaubsanierungsgebieten dürfen sie nur unter bestimmten Voraussetzungen abgebrannt werden, sagte Thomas Meier vom Landesfeuerwehrverband Steiermark: „Eingeschränkt möglich sind Brauchtumsfeuer in den südlichen Gemeinden vom Bezirk Graz-Umgebung beziehungsweise in Teilen des Bezirkes Leibnitz, da ist es möglich pro Gemeinde ein Brauchtumsfeuer zu entzünden.“

Ein Brauchtumsfeuer muss 50 Meter Abstand zum nächsten Gebäude, 40 Meter Abstand zu Baumbeständen und 100 Meter Abstand zur nächsten Straße aufweisen.

Feuer sind anzumelden

Außerhalb der Feinstaubsanierungsgebiete dürfen auch Privatpersonen ein Brauchtumsfeuer entzünden, und zwar jetzt zu Ostern beziehungsweise zu den Sonnwendfeiern im Juni. Allerdings muss man es bei der Bezirkshauptmannschaft anmelden. „Wenn wir von Brauchtsumfeuer sprechen, sprechen wir von einem Feuer wo nur trockene Pflanzenreste und Holzschnitt verbrannt werden darf“, so Meier.

Abfälle dürfen nicht mitverbrannt werden

Brandbeschleuniger sind verboten. Die Rauchentwicklung müsse möglichst gering gehalten werden, erklärte Ingrid Winter vom Referat Abfallwirtschaft und Nachhaltigkeit des Landes. Sie wies auch darauf hin, keinerlei Abfälle zu verbrennen: „Zum Beispiel: verleimte und lackierte Hölzer, Sperrmüll, Autoreifen, Verpackungsmaterialien, Dachpappe.“

Die Strafen sind hoch

Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit hohen Strafen rechnen. „Dann sind hier nach den Abfall-Gesetzen Strafen bis zu 8400 Euro möglich beziehungsweise wenn gefährliche Abfälle vebrannt werden - kommt auch immer wieder vor: Mineralöle zum Beispiel - dann beträgt der Strafrahmen bis zu 41.200 Euro“, so Winter.