BP-Wahl: Prozess nach Einspruch abgesagt

Nach der Bundespräsidenten-Stichwahl 2016 ist dem ehemaligen Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt vorgeworfen worden - sein Einspruch war jetzt erfolgreich.

Nach wie vor beschäftigen Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl die Gerichte: In mehreren Bundesländern hat es bereits Ermittlungen und auch Prozesse gegeben, auch in der Steiermark - mehr dazu in BP-Stichwahl: Prozess endet mit Geldbuße (15.1.2019).

Auch den ehemaligen Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Vergehens der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt angeklagt. Jetzt war sein Einspruch erfolgreich, wie das Landesgericht Graz am Mittwoch mitteilte.

Formelle Mängel

Begründet wurde der Beschluss über die Zurückweisung der Anklage gegen den Bezirkshauptmann mit formellen Mängeln: Neben Begründungsmängeln habe die Offenlegung mancher Erwägungen gefehlt. Die Anklage gegen seinen Stellvertreter wegen des Vorwurfs des Missbrauchs der Amtsgewalt hat aber gehalten: Er muss sich am 26. Juli im Grazer Straflandesgericht verantworten.