Spielberg: Beschwerden von Anrainern

Am 22. Juni findet in Spielberg erstmals nach elf Jahren wieder ein Formel-1-Grand-Prix in Österreich statt. Nun gibt es allerdings Zweifel, ob die rechtlichen Voraussetzungen für das Event gegeben sind: Zehn Anrainer brachten Beschwerden ein.

Die Motorsportfans sind schon euphorisch - wie auch steirische Landespolitiker wegen der erwarteten Einnahmen und der Arbeitsplätze, die der Red Bull Ring sichert. In Spielberg läuft alles nach Plan, die Bauarbeiten wurden zeitgerecht abgeschlossen, und der Red Bull Ring ist so weit - mehr dazu in Spielberg ist bereit für die Formel 1. Auch die Einsatzkräfte sind bestens auf alle Eventualitäten vorbereitet - mehr dazu in Formel 1 in Spielberg: Einsatzkräfte gerüstet.

Zweifel an UVP-Bescheid

Man sollte also meinen, das ganze Land freue sich auf das sportliche Großereignis. Doch das trifft nicht ganz zu - eine kleine Gruppe von zehn lärmgeplagten und unbeugsamen Anrainern leistet Widerstand. Ihr Anwalt Lorenz Riegler bezweifelt, dass rechtlich alles in Ordnung ist mit dem Grand Prix: „Das lässt sich sicher anzweifeln, vor allem weil man aufgrund der europarechtlichen Vorgaben davon ausgehen muss, dass dieser Betrieb ein umweltverträglichkeitsprüfungspflichtiges Vorhaben darstellt.“

„Maximal erlaubte Zuschauerzahl zu gering“

Denn der laufende Betrieb auf dem Red Bull Ring - als Teststrecke samt Geländewagen und Motorrad-Trial-Strecken ist zwar durch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt, aber: „Die ursprüngliche UVP-Genehmigung hat eine maximale Zuschauerzahl in der Höhe von 25.000 pro Tag - und das wird sich für das Formel-1-Rennen wohl nicht ausgehen“, so Riegler.

Veranstaltungsgesetz „verfassungswidrig“

Daher hat der Anwalt drei Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Außerdem halten er und auch die Umweltanwältin des Landes Steiermark das steirische Veranstaltungsgesetz für verfassungswidrig. Es sei extra geändert worden, um den Grand Prix zu ermöglichen - samt Beschneidung der Anrainerrechte, so Riegler: „Hier wurde eine Novelle beschlossen, dass Nachbarn nicht mehr mit einzubeziehen sind und dass Emissionen, die vom Motorsport ausgehen, in jedem Umfang hinzunehmen sind. Diesbezüglich ist auch eine Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig.“

Spielberg: „Jahresbelastung bleibt gleich“

Weder Red Bull noch Landeshauptmann Franz Voves (SPÖ) und der für den Ring zuständige Wirtschaftslandesrat Christian Buchmann wollten eine Stellungnahme abgeben, da es sich um anhängige Verfahren handle.

Doch der Geschäftsführer der Spielberg Gesellschaft des Landes, Bernhard Obermaier, zeigt sich recht überzeugt, dass der Grand Prix im Rahmen der vorhandenen Umweltverträglichkeitsgenehmigung zulässig ist. Damals seien Rennen mit alten Formel-1-Autos genehmigt worden. Die neuen Autos aber seien leiser. „Und man hat im UVP-Bescheid ein flexibles Rahmenprogramm bewilligt im Bereich Lärm, aber auch im Bereich Zuschauer-Luftemissionen. Meines Wissens ist auch die Gesamtbelastung über das Jahr gleich, nur gibt es jetzt eben eine Konzentration auf ein Wochenende.“

Entscheidung erst im Herbst

Die Antwort der Gerichte auf die Fragen wird es jedoch erst nach dem Grand Prix geben. Vom Verfassungsgerichtshof etwa heißt es, man werde voraussichtlich im Herbst entscheiden.

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