„Führerschein“ für Subunternehmer gefordert

Bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge kommt das billigste Angebot oft nur durch den Einsatz von „dubiosen Subunternehmen“ zustande - kritisiert die Gewerkschaft. Sie fordert die gesetzliche Verankerung von Kriterien für Subunternehmen.

Öffentliche Ausschreibungen werden über das Bundesvergabegesetz geregelt, das derzeit nach dem Billigstbieterprinzip vorgeht und nur Prüfungen des ersten Auftragnehmers vorschreibt - für die Subunternehmen muss sich der öffentliche Auftraggeber hingegen nicht interessieren.

„Subvergaben nur mit Zustimmung des Auftraggebers“

Josef Muchitsch, Chef der Gewerkschaft Bau-Holz, will das im neuen Vergabegesetz anders geregelt wissen: Subvergaben dürften künftig nur mehr mit Zustimmung des Auftraggebers und unter genau definierten Eignungskriterien erfolgen, fordert Muchitsch: „Der Subunternehmer muss nachweisen, dass er einen Firmenstandort in Österreich hat und nicht nur einen Briefkasten. Er muss nachweisen, dass er keine Vergehen hat gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz und gegen Lohn- und Sozialdumping. Nachweis von Eigenpersonal und Lehrlingausbildung - all diese Dinge sind dann notwendig, um zu einem Auftrag zu kommen.“

Chance für regionale KMUs

Eine derartige Regelung würde österreichische Klein- und Mittelbetriebe stärken und sich positiv auf den Arbeitsmarkt auswirken, ist Muchitsch überzeugt: „Ganz sicher, weil damit Leute in der Subunternehmerkette beschäftigt werden würden, die in Österreich angemeldet sind. Das heißt, Eigenpersonal bekommt den Vorzug vor Fremdpersonal bei Ausschreibungen, davon profitieren wieder unsere Klein- und Mittelunternehmer in der Region, weil sie letztendlich wieder eine Chance haben, Aufträge zu erlangen.“

Parlamentsenquete im November

Bei einer Sozialpartner-Enquete zum Thema „Faire Vergaben sichern Arbeitsplätze“ im November im Parlament soll der „Führerschein für Subunternehmer“ besprochen und dann nach Möglichkeit in die Novelle des Bundesvergabegesetzes eingearbeitet werden. Geht es nach Baugewerkschafter Muchitsch, dann sollen die Änderungen bei den öffentlichen Ausschreibungen schon 2015 wirksam werden.