Bankermord-Prozess: Angeklagte schwer belastet

Der Mordprozess gegen zwei ehemalige Bankangestellte in Graz ist am Dienstag mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt worden. Dabei wurden beide Angeklagten schwer belastet. Am Nachmittag haben Gerichtsmedizinerin und psychiatrische Gutachterin ausgesagt.

Zum Auftakt des Prozesses am Montag sagten die beiden Angeklagten aus, und ihre Versionen klangen sehr unterschiedlich - mehr dazu in Bankermord-Prozess: Zwei Versionen zum Auftakt.

Ehefrau sprach von Wesensveränderung

Am Dienstag waren dann zunächst Zeugen am Wort: Die Ehefrau des 24-jährigen Angeklagten habe an den Tagen rund um die Tötung des Bankkunden bemerkt, dass der 30-jährige Angeklagte ihren Mann mehrfach kontaktiert hatte und der 24-Jährige auch abends länger weg war.

Als sie ihn fragte, was los sei, habe er gesagt, er sei „in eine Sache verwickelt, von der er nicht so schnell herauskomme“. Er habe von Drogen erzählt, die er zusammen mit dem 30-Jährigen einbetoniert habe, um sie verschwinden zu lassen; den Mord habe ihr Mann ihr erst wenige Tage vor der Festnahme gebeichtet: „Er sagte, dass der 30-Jährige den Mann im Auto erdrosselt und dann zerstückelt und einbetoniert hat.“

Freund dachte an einen Scherz

Ihr sei aufgefallen, dass er sich schon in den Monaten vor der Festnahme anders benommen habe. Auch einem Freund der beiden Angeklagten sei aufgefallen, dass der 24-Jährige später stark abgenommen habe: „Er sagte, er mache eine Diät.“ Der Jüngere der beiden Verdächtigen habe ihm auch erzählt, dass der ältere einen Mann umgebracht hätte, aber er habe das für einen Scherz gehalten. „Wenn ich damals gedacht hätte, dass es kein Scherz war, wäre er nicht mehr mein Freund. Ich habe es nicht ernst genommen.“ Der Richter befragte auch den Vater des 24-Jährigen über die Veränderungen bei seinem Sohn: „Er war seit Februar ganz anders. Das Fröhliche war verschwunden, er war nur mehr depressiv.“

Die Ehefrau sagte weiters aus, dass der 30-Jährige ihren Mann und ihre Familie über eines anderen Insassen im Gefängnis bedroht habe: „Er ließ meinem Mann ausrichten, wenn er nicht seine Aussage ändert, muss er Angst um seine Familie haben, weil er habe viele Leute draußen.“ Der Beschuldigte dagegen meinte, er habe den 24-Jährigen nicht bedroht: „Er war mein Freund. Wir haben sogar die gleiche Uhr, die haben wir uns zusammen gekauft.“ Er sagte, er habe nicht schlafen können, und er blieb dabei, dass der Jüngere den Mord begangen habe: „Ich habe zugesehen. Ich habe es nicht getan. Ich wollte das alles vergessen und nicht mehr darüber nachdenken.“

Affäre sah „Angst in den Augen“

Zur Ablenkung sei der 30-Jährige mit seiner Affäre in den Tagen nach dem Mord in einem Hotel gewesen. Die junge Frau erzählte vor Gericht, dass er Nachrichten am Handy bekommen habe: „Danach habe ich Angst in seinen Augen gesehen. Er schaute panisch auf das Handy.“ Er habe ihr aber nicht sagen wollen, was los sei. Sie meinte auch, er habe ihr gelegentlich Geschenke gemacht, etwa eine Uhr. Die Staatsanwältin fragte die Zeugin, ob sie wisse, woher das Geld für die Uhr stammte - daraufhin meinte die Frau mit Blick auf die Uhr: „Nein, das will ich nicht wissen.“

Gefängniskollege belastete 30-Jährigen schwer

Ein Gefängniskollege des 30-Jährigen belastete den Beschuldigten dann schwer: Er sagte aus, der Angeklagte habe ihm in der U-Haft von seinem Mord und der Erdrosselung erzählt und dass der 24-Jährige „zu deppert“ dafür gewesen sei; außerdem bereue er, dass er die Leiche nicht im Ausland, etwa in Slowenien, zerstückelt habe.

Auffällig fachmännisch zerstückelt

Die Gerichtsmedizinerin berichtete den Geschworenen von drei Behältern mit einbetonierten Leichenteilen, die ihr zur Untersuchung übergeben wurden. Sie wogen alle um die 100 Kilogramm: „Die Leichenteile waren in schwarze Plastiksäcke gewickelt und gut erhalten, weil sie in der kalten Mur waren.“

Es sei auffällig gewesen, dass alle Teile an den Schnitträndern glatt waren: „Auch bei den Knochen gab es keine Schnittspuren, die Leiche wurde fachmännisch an den Gelenken zerteilt.“ Laut der Gerichtsmedizinerin wurde der Körper eindeutig erst nach dem Tod zerstückelt; sie vermutete ein scharfes Messer als Werkzeug. Eine Einblutung am Lid des Opfers sei ein deutliches Anzeichen für einen Tod durch Ersticken infolge einer Erdrosselung.

„Würden sich ideal ergänzen“

Die psychiatrische Gutachterin sah bei beiden Angeklagten keine Anzeichen einer Störung: „Es gab auch keine Hinweise auf eine höhergradige Abnormität.“ Im Bezug auf einen gemeinsamen Plan meinte sie: „Die beiden würden sich ideal ergänzen.“ Der 24-Jährige würde die Szenarien entwickeln, weil er „intellektuell wendiger“ sei, der 30-Jährige wäre der, der den Plan detailliert ausarbeitet und durchzieht; der Jüngere würde dann wegsehen, wenn die Details unschön werden.

Am Mittwoch sollen noch zwei Zeugen gehört werden, danach dürften die Schlussplädoyers gehalten und ein Urteil gefällt werden.