Milde Strafe für stehlende Lehrerin
Die Angeklagte unterrichtete in einer Neuen Mittelschule. An mehreren Wochenenden ging sie ins Konferenzzimmer und entwendete aus Laden und Kästen rund 2.800 Euro - sie wollte sich das Geld nur ausborgen, um damit an Automaten zu spielen, zur Rückgabe kam es aber nicht, denn sie gewann nicht sehr oft.
Schaden bereits wieder gut gemacht
Dass sie spielsüchtig ist, gab die Lehrerin zu: „Ich mache jetzt eine stationäre Therapie“, sagte sie. Ihr Verteidiger führte ins Treffen, dass sie immer sozial sehr engagiert war, beim Roten Kreuz und beim Kriseninterventionsteam mitarbeitete. Auch der Staatsanwalt berichtete Positives: „Sie hat mehr zugegeben als wir ihr nachweisen hätten können“, betonte er. Außerdem machte die 31-Jährige den Schaden mittlerweile wieder gut.
Milde Strafe
Die Strafe fiel mild aus, mit zehn Monaten bedingt lag sie sogar unter der Mindeststrafe: „Sie sind keine Schwerkriminelle, bei ihnen steht die Sucht im Vordergrund“, erklärte der Richter; zusätzlich muss die Beschuldigte ihre stationäre Therapie fortsetzen. Die Lehrerin nahm das Urteil dankbar an, der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, daher ist es noch nicht rechtskräftig.