Straner wieder Bürgermeister von Fohnsdorf

Mit 15 zu 10 Stimmen ist Johann Straner am Donnerstag zum Bürgermeister von Fohnsdorf gewählt worden - allerdings nur von seiner eigenen Fraktion; die Opposition stimmte geschlossen gegen seine Wiederwahl.

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Für ihn sei klar gewesen, dass er wieder als Bürgermeister kandidiert, so Straner: „Es gibt einfach Fakten, die mich dazu bewegt haben, wieder zu kandidieren.“

„Fohnsdorf ist keine Pleitegemeinde“

Ein solches Faktum sei, dass er nichts verbrochen habe: „Fohnsdorf ist keine Pleitegemeinde, der ordentliche Haushalt ist durchaus in Ordnung. Also ich sehe für die Zukunft absolut keine Probleme für die Gemeinde Fohnsdorf“, ist Straner überzeugt. Bis 2014 werde man den Haushalt in den Griff bekommen, da sei er guter Dinge, sagt Straner.

Schild Gemeindeamt Fohnsdorf

ORF

Straner will Fohnsdorf in die Zukunft führen

Nur von „Hans“ gewählt

Straner erhielt bei der Abstimmung im Gemeinderat nur die Stimmen seiner Fraktion, der Namensliste „Hans“ - alle anderen Parteien stimmten nicht für ihn. Dennoch rief er zur Zusammenarbeit auf: „Ich hoffe, damit geht nun eine sehr unangenehme Ära zu Ende.“

Übergabe am Montag

Als erste Amtshandlung will Straner am Freitag ein ausführliches Gespräch mit dem von der Landesregierung gestellten Kommissär Friedrich Zach über die Finanzen der Gemeinde führen. Am Montag findet die Übergabe statt, im Anschluss daran eine Kassenprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft. Er werde sich einen Überblick über die tatsächliche Lage samt aller Verbindlichkeiten verschaffen, sagt Straner, dann müsse es parteienübergreifende Gespräche über eine Zusammenarbeit geben.

Bei der Wahl am 25. September hatte Straner mit 55,4 Prozent der Stimmen nicht an das Ergebnis der Wahl von 2010 (71,2 Prozent) anschließen können - mit 15 der 25 Mandate verfügt er aber immer noch über eine komfortable Mehrheit. Erstmals bekam die ÖVP als zweitstärkste Fraktion den zweiten Vizebürgermeister. Die SPÖ, Straners frühere politische Heimat, hatte nach Turbulenzen um Straner und dessen Alleingang auf ein Antreten verzichtet.

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