Kartnig-Prozess: Urteil verzögert sich weiter

Die Urteile im Kartnig-Prozess fallen nicht vor nächster Woche. Ein Verteidiger Kartnigs hatte am Donnerstag in seinem Plädoyer erwähnt, dass nie überprüft worden sei, ob zugesagte Zuschüsse an Spieler je bezahlt wurden, was nun überprüft werden soll.

Hannes Kartnig

APA/Markus Leodolter

Hannes Kartnig werden unter anderem schwerer Betrug, betrügerische Krida und Steuerhinterziehung vorgeworfen

Der Anwalt hatte mit seinem Schlussplädoyer eine verbale Bombe gezündet, indem er anmerkte, dass weder Finanz noch sonst jemand je überprüft habe, ob die Spieler tatsächlich Schwarzgeld in Form von Wohnungs- und Autozuschüssen bekommen haben. Diese Beträge - auch wenn sie in Verträgen aufscheinen - können daher weder für das Finanzstrafverfahren noch für das Betrugsfaktum gewertet werden, meinte der Verteidiger.

Weitere Verhandlung nächste Woche

Daraufhin unterbrach der Richter die Verhandlung für eine Stunde, doch der Sachverhalt ließ sich auf die Schnelle nicht aufklären - daher wurde verfügt, dass bis auf das letzte alle Plädoyers gehalten werden sollen. Bei einem weiteren Verhandlungstermin am kommenden Freitag soll dann der strittige Punkt geklärt werden; dann wird das letzte Plädoyer gehalten, und dann sollte einem Urteil endgültig nichts mehr im Weg stehen.

Schon am Morgen zeichnete sich ab, dass sich die scheinbar letzte Runde im Kartnig-Prozess hinziehen könnte: Noch bei Prozessbeginn Donnerstagfrüh war nicht sicher, ob nicht doch tausende Seiten von Prozessakten verlesen werden müssen - das hätte Stunden in Anspruch genommen, vermutlich sogar eine Vertagung des Prozesses bewirkt.

Doch die Gespräche zwischen Richtern, Verteidigern und Staatsanwalt fruchteten letztlich - kurz nach 9.00 Uhr stimmten auch die Angeklagten für die ausgemachte Vorgangsweise, dass nur mehr einzelne Schriftstücke verlesen werden - mehr dazu auch in Verlesung von Teilen des Aktes.

Beweisantrag wurde abgelehnt

Danach ging es um einen bisher nicht behandelten Beweisantrag von Kartnigs Anwälten - und wieder sperrte es sich: Die Anwälte forderten schon im Oktober ein Gutachten, dass den Wert von Spielern behandelt. Hannes Kartnig und seine Verteidiger vertreten die Meinung, Sturm-Spieler hätten jederzeit verkauft werden können, Sturm sei gar nie richtig pleite gewesen, der Konkurs sei nur durch die plötzlichen Forderungen der Finanz ins Rollen gebracht worden.

Dagegen argumentierte der Staatsanwalt, warum denn dann keine Spieler verkauft worden seien? Der Verkaufswert der Spieler sei nur ein hypothetischer, also kein wirklicher Wert, die Pleite dagegen ein Faktum, so der Staatsanwalt. Der Antrag von Kartnigs Verteidigern wurde nach fast zweistündiger Beratung abgewiesen.

Staatsanwalt: „Kein Kavaliersdelikt“

In seinem Plädoyer forderte Staatsanwalt Johannes Winklhofer dann einen Schuldspruch für alle acht Angeklagten, wobei er die Hauptschuld anklagegemäß bei Kartnig sah - mehr dazu in Staatsanwalt: „Verein geführt wie Roulette gespielt".

Verteidiger: „Anklage-Fundament ist Treibsand“

Ein Anwalt Kartnigs hingegen zitierte in seinem Plädoyer eine römische Juristenweisheit: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand“; eine Volksweisheit der Gegenwart besage „Life is not fair“, aber es gebe „Justice“ - und eben jene Gerechtigkeit werde eingefordert - mehr dazu in Verteidiger: „Kirche im Dorf lassen“.

Der zweite Anwalt Kartnigs wiederum verwies darauf, dass die Wohnungs- und Autozuschüsse für die Fußballer von Sturm Graz, die als Schwarzgeldzahlungen gewertet worden waren, im Zuge der Ermittlungen nie überprüft wurden; es sei also nicht klar, ob das Geld tatsächlich geflossen sei. Um das zu überprüfen, wird der Prozess nun am kommenden Freitag fortgesetzt.

Immer wieder Verzögerungen

Im Verlauf des Prozesses, der nun bereits fast ein Jahr dauert, kam es immer wieder zu Verzögerungen; einige Male schien bereits ein Ende in Sicht, doch dann gab es doch wieder eine Nachspielzeit - mehr dazu auch in Urteil im Kartnig-Prozess neuerlich verschoben (13.12.2011).

Zu den Verzögerungen kam es wegen Terminproblemen der Zeugen und ständig neuer Anträge der Kartnig-Anwälte, die unter anderem einen Austausch des Staatsanwalts wegen Befangenheit verlangten. Es blieb aber alles, wie es war - mehr dazu auch in Kartnig-Prozess: Staatsanwalt bleibt (22.9.2011).