Konsequenzen nach Finanzchaos in Pölfing-Brunn
Im hoch verschuldeten Pölfing-Brunn versucht man nun zu retten, was noch zu retten ist. Zwei Prüfberichte des Landes haben ein vernichtendes Urteil gefällt. Die Vorgabe im letzten Prüfbericht 2007 hätte klarer nicht sein können: Pölfing-Brunn soll keine neuen Bauprojekte in Angriff nehmen, bis die Altlasten getilgt sind.
APA/Helmut Fohringer
Zu große und zu teure Projekte
Die knapp 1.700 Einwohner-Gemeinde bekam dennoch unter anderem ein Freibad und eine riesige Sporthalle. Allein die Kosten der Halle betragen laut dem Obmann des Prüfungsausschuss der Gemeinde, Werner Harnisch, 1,25 Millionen Euro.
Die Projekte seien zu groß und zu teuer gewesen. Das sieht auch der jetzige Bürgermeister Thomas Tschiltsch von der SPÖ so: „Von meiner persönlichen Seite aus wäre diese Art und Weise zu bauen, bei weitem nicht erforderlich gewesen.“ Der Gemeinderat habe dem damaligen Bürgermeister Horst Pölzl vertraut, der 500.000 Euro vom Land in Aussicht gestellt habe. Schriftlich gab es allerdings nichts und so blieb auch das Geld aus.
Pölzl wird nicht mehr im Gemeinderat geduldet
Mittlerweile ist die Pro-Kopf-Verschuldung auf 6.700 Euro in die Höhe geschnellt und die Gemeinde zahlungsunfähig. Der ehemalige SPÖ-Bürgermeister sitzt nach wie vor im Gemeinderat, ist sogar Ersatzmitglied im Prüfungsausschuss. Sein Nachfolger Thomas Tschiltsch zieht nun die Konsequenzen: „Es wird definitiv so herauskommen, dass der Herr Pölzl als Gemeinderat nicht mehr geduldet wird.“
Gemeinde schlägt massiven Sparkurs ein
Bürgermeister Tschiltsch will nun ein Signal in Richtung Land setzen und den Sparstift ansetzen, wo auch immer es geht: „Nachjustieren kann man bei der Verwaltung, beim Personal, soweit es geht, Optimierungen an Verträgen von Versicherungen und vielleicht auch mit den verschiedenen Bauträgern zu reden, ob es irgendwo Optimierungspotenziale gibt.“ Ohne eine Millionen-Unterstützung des Landes werde es aber wohl nicht gehen, gesteht der Bürgermeister ein. Er hofft, dass der Gemeinde mit einem eingeschlagenen Sparkurs die Einsetzung eines Regierungskommissärs erspart bleibt. Diese Entscheidung liegt jedoch beim Land.