Flächendeckendes Alkoholverbot in Graz
APA/dpa/ORF/Hans Klaus Techt
Bis jetzt war das Trinken von Alkohol bereits auf dem Grazer Hauptplatz, im Univiertel und in der Mondscheingasse verboten. Mit 2. Mai gilt in der Innenstadt nun ein flächendeckendes Alkoholverbot. Die Verbotszone erstreckt sich vom Schlossbergplatz bis zum Eisernen Tor und schließt unter anderem auch den Tummelplatz, die Schmiedgasse und die Kaiserfeldgasse ein. Ausgenommen sind Gastgärten von Restaurants und Cafes.
Geldstrafen zwischen 30 und 2.000 Euro
Die Ausweitung des Alkoholverbots hat einen Grund: Seitdem die Stadt das Trinken von Alkohol auf dem Hauptplatz untersagte, zogen bestimmte Gruppen ein paar Meter weiter und versammelten sich beim „Billa-Eck“ zum öffentlichen Umtrunk.
Überwachen soll das flächendeckende Alkoholverbot die Ordnungswache, bei Schwierigkeiten wird die Polizei hinzugezogen. In den ersten Tagen nach Einführung soll verstärkt kontrolliert werden. Hilft eine Belehrung nichts, können Organstrafen in der Höhe von 30 Euro verhängt werden, im schlimmsten Fall sind auch Anzeigen und Geldstrafen von bis zu 2.000 Euro möglich.
Grüne überlegen Verfassungsklage
Die notwendige Mehrheit für das Alkoholverbot hatte der Grazer Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) im Stadtsenat, in dem am 30. März abgestimmt worden war, mit Hilfe der FPÖ geschafft: SPÖ, Grüne und KPÖ waren dagegen. Die Grünen kündigten bereits an, eine Verfassungsklage zu prüfen. Vor allem die nicht vorhandene Kennzeichnung berge Chancen, die Verordnung in einem Musterprozess zu Fall zu bringen, hieß es am Mittwoch.
Parkstrafen wurden erhöht
Seit 2. Mai gelten in Graz auch höhere Parkstrafen in den Blauen und Grünen Zonen. Die Strafen wurden von 21,80 Euro auf 24 Euro angehoben.