Fall Oliver: Verhandlung am 25. September

Das Grazer Straflandesgericht hat eine Verhandlung im Fall Oliver jetzt terminlich fixiert: Gegen den dänischen Vater des aus Graz entführten Buben wird es am 25. September einen Prozess wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung geben.

Im Fall „Oliver“ muss sich der Vater des Buben am 25. September im Grazer Straflandesgericht verantworten. Der Däne hatte seinen Sohn im April mit Unterstützung eines Komplizen vor einem Grazer Kindergarten seiner Mutter entrissen und nach Dänemark gebracht. Er wird wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung angeklagt. Unklar ist aber, ob er zur Verhandlung erscheinen wird, meint der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Hansjörg Bacher.

Anfang September wird in Dänemark verhandelt

Bereits übernächste Woche - am 4. und 6. September - findet in Dänemark eine Gerichtsverhandlung in der Causa Oliver statt. Dabei soll über eine allfällige Rückstellung des Kindes zur Mutter nach Graz verhandelt werden.

Über das Außenministerium wurde für die Verhandlung eine schriftliche Zusicherung des dänischen Justizministeriums für freies Geleit erwirkt. Vertreten und begleitet wird die Grazer Mutter bei der Verhandlung von einer dänischen Wahlverteidigerin und ihrer österreichischen Anwältin sowie einem Dolmetscher und zwei Vertretern der österreichischen Botschaft.

Kritik an den Behörden

Laut der Grazerin hätte aber ein Rückstellungsverfahren nach der Haager Konvention bereits sechs Wochen nach der Entführung erfolgen müssen: „Die Dänen haben von Anfang an auf Zeit gesetzt“. Fast fünf Monate seien vergangen und niemand hätte sich in Dänemark für Olivers Wohl und Sicherheit interessiert, so ihr Vorwurf.

Aber auch an den österreichischen Behörden lässt sie kein gutes Haar: „Fakt ist, dass ich die Behörden in Österreich seit 2010 über die Gefahr informiert habe, dass Oliver entführt werden könnte - aber leider hat niemand etwas getan, um ihn zu schützen.“

Strafantrag wurde Vater zugestellt

Dem Vater des Buben sei jedenfalls der Strafantrag samt Termin per Post zugestellt worden, so Staatsanwaltschaftssprecher Bacher. Der Angeklagte habe um eine Übersetzung ins Dänische gebeten, die derzeit bearbeitet werde, heißt es.