Griff auf den Po - keine sexuelle Belästigung

Ein Mann hat einer Frau auf den Po gefasst - als sie ihn deswegen angezeigt hat, geschieht strafrechtlich nichts. Tatsache ist, dass das rechtlich gesehen keine sexuelle Belästigung ist. Eine Grazer Bankangestellte ging mit ihrem Fall an die Öffentlichkeit.

Anfang Oktober radelte die 43 Jahre alte Bankangestellte durch die Grazer Innenstadt. An einer Kreuzung tauchte ein Mann - ebenfalls mit dem Fahrrad - neben ihr auf, schubste und bedrängte sie.

„Du Schlampe, mich schlägt keine Frau“

„Er sagte: ‚Oh Frau mit knackigem Po, darf ich bitte angreifen?‘ Worauf ich ‚Nein, sicher nicht‘ sagte“, so die Frau. Weiters schubste er sie mit dem Fahrrad. „Daraufhin wurde meine Ton sehr viel strenger, als ich sagte, dass ich nicht von ihm berührt werden möchte, danach spürte ich einen Griff auf meiner linken Pobacke. Ich holte aus und versetzte ihm eine saftige Ohrfeige und fuhr mit dem Rad davon. Er verfolgte mich, und als er mich einholte, sagte er zu mir: ‚Du Schlampe, mich schlägt keine Frau‘“, erzählte die Grazerin.

Anstandsverletzung griff auf den Po

ORF

Von Seiten des Straflandesgerichtes heißt es, dass der Tatbestand der sexuellen Belästigung nicht erfüllt wurde

Tatbestand nicht erfüllt

Sie erstattete Anzeige wegen sexueller Belästigung, das Strafverfahren wurde aber eingestellt, „weil der Tatbestand in diesem Fall nicht erfüllt war“, so Hansjörg Bacher von der Staatsanwaltschaft Graz. Der Tatbestand verlangt eine geschlechtliche Handlung an einem Opfer, und „der bloße Griff auf das Gesäß ist keine geschlechtliche Handlung, weil hier kein Geschlechtsorgan intensiv berührt wurde und auch nicht zum Beispiel die weibliche Brust intensiv berührt wird“, weiß Bacher.

Frau seit damals in ärztlicher Behandlung

Die zweifache Mutter ist empört über diese Entscheidung: „Das hat mich zutiefst getroffen, und ich war absolut fassungslos, weil ich traumatisiert bin und auch in ärztlicher Behandlung seit damals. Ich finde, dass die Judikatur hier eindeutig schläft, und ich finde, dass hier einiges gemacht gehört.“

„Griff auf den Po ist eine Anstandsverletzung“

Der Griff auf den Po ist allenfalls eine Anstandsverletzung, so die Polizei Graz: „Unter der Anstandsverletzung versteht man ein Verhalten, und jetzt zitiere ich aus dem Gesetz, ‚das mit dem allgemeinen Grundsätzen der Schicklichkeit nicht im Einklang steht und das einen groben Verstoß gegen die in der Öffentlichkeit zu beachtenden Pflichten darstellt‘. Für mich gibt es da keinen Zweifel: Wenn jemand einer Frau auf den Hintern greift, ist das meiner Meinung nach ein Paradebeispiel für eine Anstandsverletzung“, erklärt Herbert Mattersdorfer, Leiter des Grazer Strafamtes. Wegen sittenwidrigen Verhaltens drohen dem Täter jetzt bis zu 2.000 Euro Verwaltungsstrafe.