Po-Grapschen: Kavaliersdelikt oder Belästigung?

Po-Grapschen ist - rein rechtlich - kein sexueller Übergriff, sondern eine Anstandsverletzung - das zeigte nun ein aktueller Fall. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte sind empört, beim Justizministerium sieht man das weniger eng.

Ein Mann hatte an einer Kreuzung einer Radfahrerin auf den Po gegriffen - laut Gesetz ist das aber kein sexueller Übergriff, sondern bloß eine Anstandsverletzung - mehr dazu in Griff auf den Po - keine sexuelle Belästigung.

Anstandsverletzung griff auf den Po

ORF

Für die Justiz ist der Po kein Geschlechtsteil

Justiz: Po kein Geschlechtsteil

Der Po ist kein Geschlechtsteil, und deshalb stellt das Begrapschen keine geschlechtliche Handlung dar, ebenso wenig wie zum Beispiel das Küssen auf den Mund, erklärt Christian Pilnacek, Sektionsschef im Justizministerium - in solchen Fällen spricht das Gesetz von einer Anstandsverletzung.

Das Berühren des Pos sei von der Wertigkeit weniger schwerwiegend als das Berühren primärer Geschlechtsorgane: „Das gerichtliche Strafrecht mit Freiheitsstrafdrohungen, mit Eintragung ins Strafregister ist die schärfste Waffe, die der Staat zur Verfügung hat, und hier ist eine Differenzierung wohl möglich und zulässig“, so Pilnacek.

Frauenbeauftragte fordern gesetzliche Korrektur

Für die Frauenbeauftragte der Stadt Graz, Maggie Jansenberger, ist das wörtlich ein Skandal, der Gesetzgeber würde durch diese Bagatellisierung jegliche Form von Gewalt an Frauen verschleiern.

Jansenberger fordert ebenso wie Helga Ahrer, ÖGB-Frauenvorsitzende in der Steiermark und Gleichstellungsbeauftragte der Gewerkschaft, eine Korrektur der gesetzlichen Lage, denn auch am Arbeitsplatz kommt es nicht selten zu sexueller Belästigung.

Heute würden sich Frauen nicht mehr alles gefallen lassen und früher Stopp sagen, dennoch sei es nicht immer leicht, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz anzuzeigen: „Es ist meistens so, dass das ein Vorgesetzter, ein Chef bzw. ein höher Gestellter gegenüber einer weiblichen Bediensteten macht, daher ist das sicher schwieriger zu definieren, weil natürlich im Hintergrund auch der Verlust des Arbeitsplatzes mitspielt“, so Ahrer.

Po-Grabschen am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung

Am Arbeitsplatz falle jedenfalls auch das Po-Grapschen unter sexuelle Belästigung, sagt die Frauenreferentin der Arbeiterkammer Steiermark, Bernadette Pöcheim, und verweist auf das Gleichbehandlungsgesetz, „und da gibt es einen Mindestschadenersatz von 1.000 Euro. Da hängt es auch von der Intensität und der Häufigkeit der Übergriffe ab, da kann es auch durchaus der Fall sein, dass ein Schadenersatz von 3.000 bis 4.000 Euro zugesprochen wird“.

Generell sei die Arbeiterkammer regelmäßig mit Frauen konfrontiert, die am Arbeitsplatz sexuell belästigt werden, so Pöcheim, oft bleibe es aber nur bei einer Beratung - von einer Anzeige würden viele Opfer letztlich aus Angst Abstand nehmen.

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