Einigung auf einheitlichen Jugendschutz

Künftig soll es in Österreich ein einheitliches Jugendschutzgesetz geben. Bis auf Tirol und Vorarlberg einigten sich die Länder am Mittwoch bei einem Jugendschutzgipfel in der Grazer Burg auf eine Vereinheitlichung.

Seit Jahrzehnten gibt es eine Diskussion um eine Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze Österreichs - weil die Jugend heute mobiler ist als je zuvor, verschärft sich die Situation zunehmend; Jugendliche überqueren Bundesländergrenzen heute ohne Probleme.

Verschiedene Gesetze bringen groteske Situation

Die unterschiedlichen Jugendschutzgesetze sorgen dafür, dass Jugendliche in einem Bundesland länger ausgehen dürfen als etwa in ihrem Heimatbundesland und deshalb beim Ausgehen nicht mehr nach Hause fahren dürfen, weil sie zu dieser Zeit eigentlich nicht mehr unterwegs sein dürften. Laut der steirischen Jugendlandesrätin Elisabeth Grossmann (SPÖ) ist das zum Beispiel zwischen der Steiermark und dem Burgenland der Fall.

Jugendschutz, Ausgehzeiten,

APA/Gert Eggenberger

Die Ausgehzeiten für über 16-Jährige werden liberaler, die Bestimmungen bei Alkohol dafür strenger

Ausgehen mit 14 Jahren bis 23.00 Uhr

Am Mittwoch trafen sich die Landesjugendreferenten zu einem Jugendschutzgipfel in der Grazer Burg. Bis auf Tirol und Vorarlberg einigten sich dabei die übrigen sieben Bundesländer darauf, den Jugendschutz künftig zu vereinheitlichen. Bei den Ausgehzeiten für Jugendliche kamen die Länder in einem sogenannten „Memorandum of Understanding“ zu folgender Einigung: Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen Jugendliche bis 23.00 Uhr ausgehen, danach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1.00 Uhr früh, und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gibt es keine zeitliche Beschränkung mehr. Bisher durften über 16-Jährige - vom Gesetz her - in der Steiermark bis 2.00 Uhr ausbleiben. Die Ausschöpfung des Zeitrahmens steht weiterhin den Erziehungsberechtigten zu.

Alkohol und Rauchen erst ab 16 Jahren erlaubt

Die Länder verständigten sich auch auf Regelungen bezüglich Alkohol-, Tabak- und Suchmittelkonsum: In dem Memorandum wurde festgehalten, dass Erwerb, Besitz und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein sollen. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Getränken mit „gebranntem Alkohol“ sowie deren Mischgetränken verboten.

Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können – außer, deren Anwendung wird ärztlich angeordnet.

Verboten ist auch jede Form der Abgabe - wie verschenken, anbieten, verkaufen, überlassen - alkoholischer Getränke und Tabakwaren, sowie von Drogen und ähnlichen Stoffen an Personen, denen der Erwerb, Besitz und Konsum nicht gestattet ist.

Im Jänner soll die Vereinbarung unterzeichnet werden

Dieses „Memorandum of Understanding“ soll im Jänner unterschrieben und danach von den Ländern in den jeweiligen Landtagen eingebracht werden. Tirol und Vorarlberg wurden erneut eingeladen, diesem „Memorandum of Understanding“ beizutreten. Grossmann sprach am Mittwoch von einer historischen Einigung: „Es wurde geschafft, worum man sich in den letzten 30 Jahren vergeblich bemüht hat - wir haben Geschichte geschrieben.“ In Sachen Jugendmedienschutz kamen die Länder überein, sich um eine bundesweite Regelung zu bemühen.

Zustimmung von Jugend, Eltern und Kinderbüro

Erfreut über die Sieben-Länder-Einigung zum Jugendschutz zeigte sich am Mittwoch auch die Sozialistische Jugend Steiermark: Eine jahrzehntelange Forderung sei endlich umgesetzt worden, hieß es in einer Aussendung.

Die Vereinheitlichung wird auch von den Elternvertretern und dem Kinderbüro Steiermark begrüßt. In puncto Ausgehzeiten weisen aber beide Seiten ausdrücklich darauf hin, dass auch künftig die Letztentscheidung bei den Eltern liegt: „Das ist zwar eine Nona-Geschichte, aber eine wichtige Botschaft an alle, die das lesen, dass dadurch bestimmt wird, wie lange der Jugendliche weg bleibt“, sagt Ilse Schmied vom steirischen Landesverband der Elternvereine.

Für Bernhard Seidler vom Kinderbüro sei es allerdings noch wichtiger, das Gesetz auch zu kontrollieren und entsprechende Konsequenzen zu setzen: „Was uns wichtig ist, dass nicht nur Eltern zur Rechenschaft gezogen werden, aber insbesondere die, die zum längeren Aufbleiben verführen - da sollte noch strenger geschaut werden, dass diese die gesetzlichen Auflagen erfüllen.“