Veranstaltungsgesetz bringt mehr Bürokratie

Das neue Veranstaltungsgesetz, das im Herbst in der Steiermark beschlossen und vor einem Monat eingeführt wurde, steht unter massiver Kritik. Vor allem Gemeinden klagen über mehr Bürokratieaufwand.

Die letzte Fassung des steirischen Veranstaltungsgesetzes stammte aus dem Jahr 1969. Mit dem neuen Gesetz sollte eigentlich Bürokratie abgebaut und die Durchführung bzw. Organisation von Veranstaltungen erleichtert werden. Soweit die Theorie: In der Praxis brachte das neue Gesetz im ersten Monat seines Inkraftretens vor allem für Gemeinden aber einen enormen Mehraufwand, kritisiert Gemeindebundchef Erwin Dirnberger (ÖVP).

Jedes Fussball-Spiel muss genehmigt werden

Als Beispiel nennt Dirnberger die, wie er sagt, „klassische Frage Fussballplatz“. Jedes einzelne Spiel muss laut Dirnberger gemeldet werden: „Das wird in den Bezirken auch unterschiedlich ausgelegt und das kann es nicht sein. Also da muss man schon nachdenken wie man einen Weg findet, dass dem Gesetz genüge getan wird, aber dass das nicht in eine Bürokratie ausartet, die einmal ein enormer Verwaltungsaufwand ist und auch Kosten verursacht. Denn diese Anmeldungen sind ja auch alle zu vergebühren.“.

Bierzelt

dpa/Frank Mächler

Bei Zeltfesten reicht eine einmalige Genehmigung

Erleichterung bei Zeltfesten

Der Gemeindebund will nun einen Leitfaden ausarbeiten, an dem sich die Gemeinden orientieren können. Laut Dirnberger hätte das neue Veranstaltungsgesetz in gewissen Bereichen aber auch Erleichterungen gebracht: „Zum Beispiel bei Veranstaltungsstättengenehmigungen und auch wenn wir an Zeltfeste denken, wo jedesmal eine Genehmigung erfolgen musste. Das ist jetzt sicher besser geworden. Denn wenn es eine Genehmigung für das Zelt gibt, ist es praktisch schon genehmigt und ich brauche nicht jedesmal bei einer Veranstaltung eine Genehmigung herbeiführen“.

Davon, so Dirnberger, würden vor allem Sportvereine oder auch Freiwillige Feuerwehren bei ihren Zeltfesten profitieren.