Das Ende der Schweizer Kracher naht

Sogenannte Schweizer Kracher dürfen das letzte Mal zum Jahreswechsel verkauft werden - ab Juli 2013 ist der Verkauf verboten. Zwar dürfen die Kracher noch bis 2017 verwendet werden, Experten warnen aber vor Hamsterkäufen.

Das Pyrotechnikgesetz schreibt genau vor, wer welche Feuerwerksartikel kaufen darf und wo sie gezündet werden dürfen; bei Verstößen drohen bis zu 10.000 Euro Strafe - und das Gesetz bevorzugt optisch effektvolle Feuerwerke gegenüber lauten Krachern: Am 4. Juli 2013 kommt das Verkaufsverbot für Schweizer Kracher.

Keine Hamsterkäufe und Billig-Böller

Bis 2017 dürfen sie noch gezündet werden; Robert Siegert, Branchensprecher der Pyrotechnikhändler, rät aber von Hamsterkäufen ab: „Das ist aus meiner Sicht eher sinnlos, weil entweder zu große Mengen zu lagern zu viele Gefahren in sich birgt, oder weil auf der anderen Seite nicht ordnungsgemäß gelagert werden kann und damit die Dinge sowieso von der Funktion her - wenn sie etwa feucht werden - nicht mehr funktionieren. Dann hat der Hamsterkauf keinen Sinn gemacht.“

Die Branche arbeite bereits an Alternativen, und so werde es neue - sicherere - Kracher geben, sagt Siegert, der auch vor Billig-Böllern aus dem Ausland warnt.

Kinder schauen Silvesterraketen in einem Geschäft an

dpa/Daniel Bockwoldt

Strenge Auflagen schrecken nicht ab

Im Ortsgebiet darf prinzipiell nur Feuerwerk der Kategorie F1 verwendet werden - das sind Knallerbsen und Knallfrösche, die ab zwölf Jahren gekauft werden können. Raketen, Schweizer Kracher und Feuerwerksboxen fallen in die Kategorie F2 ab 16 Jahren - sie dürfen im Ortsgebiet nicht gezündet werden. Dennoch gab es laut Innenministerium allein in der Silvesternacht 2011/2012 in der Steiermark 221 Anzeigen nach dem Pyrotechnikgesetz.

Silvester Raketenbox

ORF

Raketen und Feuerwerke dürfen im Ortsgebiet nicht gezündet werden

Trotz der Bestimmungen wird aber nicht weniger, sondern mehr Feuerwerk gekauft, sagt Robert Siegert: „Auf Platz eins ist nach wie vor die Rakete in allen Varianten, auf Platz zwei ist mittlerweile schon das Verbundfeuerwerk, und danach folgen die sonstige Produkte. Es ist ein Trend, der sich über die letzten Jahre mit leicht ansteigenden Zahlen widerspiegelt.“

Richtlinien beachten

Siegert appelliert, beim Kauf auf die CE-Zertifizierung samt Nummer zu achten, die Sicherheitshinweise tagsüber zu lesen und die Abschussstelle bei Tageslicht auszusuchen - Leichtsinn, Alkohol und Basteleien führen jedes Jahr zu schweren Unfällen.

Horrornacht für Tiere

Während der Mensch staunend Richtung Himmel blickt, wird die Silvesternacht für die Tiere aber zum Albtraum – mehr dazu auch in Silvestermuffel auf zwei und vier Beinen (21.12.2012). Tierheime haben in der Silvesternacht Hochbetrieb, um völlig verängstigte, entlaufene oder tote Tiere einzusammeln, so Herbert Oster vom Aktiven Tierschutz: „Das ist eine Horrornacht für Tiere. Der Lärm und die Blitze, die da abgegeben werden, das ist erschreckend. Auch für die Wildtiere ist das schrecklich: Das letzte Mal haben wir zu Silvester 42 tote Vögel vom Grazer Schloßberg herunter geholt – die sind vor Schock gestorben.“

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