Grünes Licht für Initiative gegen Zwangsfusionen

Die ins Leben gerufene Gemeindeinitiative zur steirischen Strukturreform ist per Landes-Bescheid jetzt auch rechtlich anerkannt. Damit muss auch deren Forderung, Zwangsfusionen nicht mehr zu erlauben, im Landtag behandelt werden.

Mit dem positiven Bescheid des Landes ist nun bestätigt, dass die ins Leben gerufene Gemeindeinitiative zur Strukturreform alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Ihre Forderungen müssen damit binnen eines Jahres im Landtag behandelt werden.

Zwangsfusionen unterbinden

Die Hauptforderung der Initiative ist es, Zwangsfusionen künftig nicht mehr zu erlauben. Derzeit sind Zwangsfusionen laut Steiermärkischer Gemeindeordnung dann erlaubt, wenn dafür entsprechende Gesetze geschaffen werden. Eben dieser Paragraph soll der Initiative zufolge gestrichen werden, was letztlich einer Änderung der Gemeindeordnung gleichkommt. Aber auch bei freiwilligen Zusammenschlüssen soll es künftig eine verbindliche Volksabstimmung geben.

Initiative von mehr als 107 Gemeinden

Die gesetzliche Grundlage für die Initiative liefert das Steiermärkische Volksrechtegesetz. Demnach können Gemeinden eine Gemeindeinitiative beantragen, wenn es dafür mindestens 80 gleichlautende Gemeinderatsbeschlüsse gibt. Diese Hürde wurde mit mehr als 107 steirischen Gemeinden deutlich genommen. Ziel sei es aber nicht, sich generell gegen die Gemeindereform zu stellen, sondern nur Diktionen von oben durch das Land zu verhindern sowie die direkte Demokratie in dieser Angelegenheit zu stärken.