Bürgermeister wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht

Der Bürgermeister einer weststeirischen Gemeinde ist am Mittwoch in Graz vor Gericht gestanden. Begonnen hatte alles vor mehr als 20 Jahren mit einem Nachbarschaftsstreit, der mit einer Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen den Ortschef endete. Der Prozess wurde vertagt.

Der Fall geht zurück bis ins Jahr 1982. Damals wurde in der Gemeinde ein Einfamilienhaus errichtet. Allerdings wurde der Mindestabstand des Gebäudes von drei Metern zum Nachbargrundstück nicht eingehalten - was den Nachbarn allerdings erst 23 Jahre später störte.

Bescheid nicht vollzogen

Es folgte ein Streit zwischen den betroffenen Grundstücksbesitzern. Der Bürgermeister musste im Jahr 2005 aufgrund der Gesetzeslage einen Beseitigungsbescheid für das Einfamilienhaus erlassen. Dieser Abbruchbescheid wurde allerdings bis heute nicht vollzogen, weshalb der Bürgermeister auch vor Gericht steht.

Langwieriger Behörden- und Instanzenweg

Der Beseitigungsbescheid wurde von der Familie damals nach Erhalt beeinsprucht und gleichzeitig wurde auch ein neues Bauansuchen für das Einfamilienhaus gestellt. Aufgrund dieses Verfahrens konnte auch der Abbruchbescheid nicht in Kraft treten, verteidigt sich der Bürgermeister. Es folgte ein Behörden- und Instanzenweg, der seinesgleichen sucht. Jeder Bescheid, jedes Gutachten wurde von jeder Seite angefochten - und zwar durch alle Instanzen bis zum Verwaltungs- und zum Verfassungsgerichtshof und dann wieder zurück in den Gemeinderat.

Bürgermeister wollte Abbruch des Hauses verhindern

Der Bürgermeister hat schließlich im Gemeinderat eine Änderung des Flächenwidmungsplans des betroffenen Grundstücks durchgebracht, wonach ein Teil des betroffenen Grundes in öffentliche Fläche umgewidmet hätte werden sollen, um einen Abbruch des Hauses zu verhindern. Das wiederum hat der Nachbar, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, beeinsprucht - und wieder ging der Fall durch alle Instanzen.

Nachbar soll aussagen

Schon zu Beginn der Verhandlung am Mittwoch wird klar, dass niemand dem Verfahren folgen kann, außer man ist Experte in Baurechts- oder Verwaltungsfragen. Nachdem die Richterin selbst im Paragraphendschungel ständig Verwaltungs- und Verfassungsgericht verwechselte, wurde der Fall vertagt, um die Aussagen der zerstrittenen Nachbarn zu hören. Ein neuer Verhandlungstermin steht noch nicht fest.