Fall Oliver: Ein Jahr bedingt für Vater

Im Fall Oliver ist der Vater des Buben Donnerstagnachmittag am Straflandesgericht Graz zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Damit wurde das Urteil aus dem ersten Prozess bestätigt.

Vater von Oliver im Gerichtssaal

APA/Markus Leodolter

Der angeklagte Kindsvater vor Gericht

Ein Jahr bedingte Haft wegen Kindesentziehung und schwerer Nötigung lautet das Urteil im dritten Prozess gegen den 42-jährigen Dänen. Das gleiche Urteil wurde bereits im ersten Prozess gegen Thomas S. im vergangenen September gefällt, dann aber wegen eines Formalfehlers aufgehoben - mehr dazu in Fall Oliver: OLG hebt Urteil gegen Vater auf (1.2.2013). Das jetzige Urteil ist nicht rechtskräftig. Der 42-Jährige legte sofort Berufung ein.

„Es hat mir zu lange gedauert“

Der Mann fühlt sich weiterhin im Recht, seinen Sohn im April des Vorjahres gegen den Willen der Kindsmutter, einer Steirerin, nach Dänemark gebracht zu haben - mehr dazu in Fall Oliver: Ein Jahr nach Kindesentziehung (2.4.2013).

Seitdem lebt der mittlerweile Sechsjährige bei seinem Vater, seine Mutter hat ihn seit dem ersten Prozess nicht mehr gesehen. Der Kindsvater fühlt sich dennoch im Recht und legte das am Donnerstag auch im Gerichtssaal dar: „Es hat mir alles zu lange gedauert“, lautete seine Rechtfertigung. „Sie haben sich entschieden, zur Selbstjustiz zu greifen, weil Sie in Österreich alle Verfahren verloren haben“, erläuterte der Richter dem Angeklagten das Urteil.

„Oliver hat nur gefragt, wohin wir fahren“

Nicht Teil des Verfahrens, sehr wohl aber Thema waren die verschiedenen Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte, die es bezüglich des Sorgerechts für Oliver gibt. Nach wie vor verfügt nämlich der Vater über das alleinige Sorgerecht in Dänemark, die Mutter wiederum über jenes in Österreich.

Er habe das Warten nicht mehr ausgehalten, erklärte der Mann dann, weshalb er beschloss, sein Kind gegen den Willen der Mutter nach Dänemark zu holen. Mit einem Komplizen, dessen Namen der 42-Jährige geheim hält, sei er im April des Vorjahres mit dem Auto nach Graz aufgebrochen, schilderte der Mann. Vor dem Kindergarten habe er dann auf seinen Sohn und die Mutter gewartet: „Es war vereinbart, dass keine physische Gewalt angewendet wird“, betonte der Däne. „Oliver hat gelächelt, als er mich gesehen hat, und nur gefragt, wohin wir fahren.“

Oliver „verweigert den Kontakt zur Mutter“

Die Mutter sei „wie versteinert“ am Straßenrand gestanden, so der Beschuldigte. „Wie viele Treffen hat es danach noch mit der Mutter gegeben?“, fragte der Richter. Nur ein einziges, fünf Monate nach der Tat, sagte der Däne. Telefoniert worden sei 20- bis 30-mal, so der Däne. Seit heuer im Februar wollte das Kind nach Angaben des Vaters aber nicht mehr mit der Mutter reden.

Nachdem der Däne zur letzten Verhandlung nicht erschienen war, wurde gegen ihn ein europäischer Haftbefehl erlassen. Das heißt, er könnte in jedem Land außerhalb Dänemarks festgenommen und ausgeliefert werden. Für den Prozess in Graz wurde dem Mann freies Geleit zugesichert. Oliver befindet sich nach wie vor in Dänemark, über die Sorgerechtsfrage wird in weiteren Prozessen entschieden.

Kindsmutter fordert 183.000 Euro

Die Kindsmutter fordert vom Vater übrigens 183.000 Euro Schmerzengeld, Verdienstentgang, Anwalts- und Reisekosten. Zugesprochen bekam sie vom Gericht 1.000 Euro, den Rest muss sie in einem Zivilverfahren einklagen.