Land ändert neues Hundeabgabegesetz

Das neue steirische Hundeabgabegesetz hat nicht lange gehalten. Nach viel Kritik an dem Gesetz einigten sich SPÖ und ÖVP wenige Monate nach Inkraftreten darauf, das Gesetz wieder abzuändern. Die Gemeinden sollen mehr Spielraum bekommen.

Bisher war für einen 50-prozentigen Nachlass, der mindestens 60 Euro pro Jahr und pro Hund beträgt, zumindest eine Begleithundeprüfung I mit entsprechendem Kurs in einer Hundeschule zu belegen - mehr dazu in Langes Warten auf Hundekundenachweis (17.4.2013).

Ausbildung künftig auch durch Trainer anerkannt

Nun soll dieses neue Gesetz wieder geändert werden. Die Gesetzesnovelle soll 2014 in Kraft treten. Ab Jänner soll auch die Vorstufe, die sogenannte Begleithundeprüfung mit „Wesenstest“, für die Ermäßigung reichen. Sie kann mit zumindest einjährigen Hunden abgelegt werden. Ein Welpenkurs reicht nach wie vor nicht aus, um den Nachlass zu bekommen, zumal dieser normalerweise auch nicht mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Neben Hundeschulen sollen in Zukunft auch Ausbildungen bei „tierschutzqualifizierten Hundetrainern“ anerkannt werden.

zwei Hunde mit Mäntelchen

APAdpa//Fredrik Von Erichsen

Vor allem in Graz sind die Hundekurse stark nachgefragt

Steuerbetrag wird künftig gedeckelt

Die Novelle sieht weiters vor, dass die Gemeinden mehr Spielraum bei der Gestaltung der Abgabenhöhe erhalten sollen. Dazu werden weitere Ausbildungen für eine Ermäßigung der jährlichen Steuer im Gesetz verankert. Änderungen gibt es auch bei den Vorgaben für Besitzer von zwei oder mehr Hunden: Bisher mussten für jeden weiteren Hund jeweils immer höhere Abgaben eingehoben werden. Züchter beispielsweise waren mit mehreren Hundert Euro Steuerhöhe konfrontiert. Eine Deckelung von 100 Euro je Hund wurde daher in die Novelle aufgenommen und Gemeinden können selbst entscheiden, wie viel Steuer sie für Mehrfach-Hundebesitzer einheben. Außerdem können sie ab Jänner bei sozialen Härtefällen die Abgabe zur Gänze erlassen.

Keine Änderungen werde es bei der Vorgabe zur Absolvierung eines Sachkundekurses geben. Wer sich seit 1. Jänner 2013 einen Hund genommen hat und in den vergangenen fünf Jahren keinen hatte, muss eine mehrstündige Ausbildung bei einem Amtstierarzt besuchen und 40 Euro dafür bezahlen. Nur wer in die Hundeschule geht, erspart sich das.

Kurse in Graz ausgebucht, freie Plätze auf dem Land

Vor allem in Graz sind die vierteljährlich angebotenen Kurse jedoch an den Kapazitätsgrenzen: Klaus Hejny, Amtstierarzt in der Landeshauptstadt, erklärt, dass bisher alle Kurse ausgebucht waren und bis Ende des Jahres zusätzliche eingeschoben werden mussten. Die Teilnehmerzahl wurde von 30 auf 50 Plätze erhöht und trotzdem seien sie bis Jahresende so gut wie vergeben. In den ländlichen Bezirken dagegen sind noch genügend freie Plätze.

Hundeschule statt Kurs

Hejny appelliert an die Hundebesitzer, wenn möglich die Kurse in ihren Bezirken zu absolvieren und nicht dafür nach Graz zu kommen. Grazer dagegen hätten gute Chancen, sich in den Regionen früher einen Platz zu sichern. Außerdem sprach sich der Amtstierarzt für den Besuch einer Hundeschule aus: „Da schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe.“ Ein Kurs in der Hundeschule sei zwar teurer, aber dafür erspare man sich die Kosten für den Sachkundenachweis und könne mit entsprechenden Prüfungen dann das ganze Hundeleben lang mit der ermäßigten Steuer sparen, so Hejny.

In Graz alleine sind laut der Stadtbehörden rund 8.500 Hunde gemeldet, weitere 5.000 sind „ohne Meldezettel“ unterwegs. In der Steiermark kommt man auf mehrere zehntausend Hunde.