Keine Invaliditätspension trotz schwerster Behinderung

Trotz schwerster Wirbelverletzungen muss ein 43-jähriger Steirer um seine Invaliditätspension kämpfen. Das Bundessozialamt bescheinigt Günter Sauseng eine 70-prozentige Behinderung, doch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) lehnte seinen Antrag ab.

In der Steiermark erfolgen mehr als die Hälfte aller Pensionsantritte durch die Invaliditätspension - dem 43-jährigen Günter Sauseng allerdings wird sie nicht gewährt.

„Medizinischer Ausnahmefall“

Dass Sauseng überhaupt noch gehen kann, bezeichnen die Ärzte als medizinischen Ausnahmefall: Nach einem Unfall war die Wirbelsäule zertrümmert, das Rückenmark abgedrückt, und ein Titankörper ersetzt den ersten Lendenwirbel - mehr dazu auch in Operation rettet vor dem Rollstuhl (30.10.2012).

Günther Sauseng

ORF.at

Dass die PVA seinen Antrag auf Invaliditätspension ablehnte, ist für Günther Sauseng unverständlich

Die Schmerzen sind teils unerträglich, und es gibt noch ein Problem: „Ich kann nicht alleine urinieren, da die Nerven nicht zusammenwachsen, und ich muss mich selbst kathetern, am Tag vier bis zehn Mal“, so Sauseng.

PVA lehnte Antrag ab

Vor seinem Unfall war Günter Sauseng Zusteller in einer Bäckerei, nach einem Jahr Krankenstand ist er nun arbeitslos. Die Pensionsversicherungsanstalt lehnte seinen Antrag auf Invaliditätspension ab - für den 43-Jährigen unverständlich: „Ich kann nicht so lange stehen, ich kann nicht so lange sitzen, schon gar nicht in gebückter Haltung - und wenn ich als Zusteller fahre, muss ich mich immer wieder runterbeugen und etwas aufheben. Das bereitet mir solche Schmerzen, dass ich manchmal nicht weiterfahren kann.“

Das bestätigen mehrere orthopädische Gutachten; dazu kommt auch das Problem mit dem Harnkatheter: „Wo soll ich mich selbst kathetern, wenn ich acht Stunden durcharbeiten soll?“

Bundessozialamt bestätigt 70-prozentige Behinderung

Das Bundessozialamt bestätigt Günter Sauseng eine 70-prozentige Behinderung - das steht auch in seinem Behindertenpass - eine Invaliditätspension bekommt er dennoch nicht. Seitens der PVA wollte man den Fall nicht weiter kommentieren; in einer schriftlichen Stellungnahme heißt es nur allgemein, dass aufgrund ihrer ärztlichen Begutachtung es einem ehemaligen Zusteller möglich sei, zumindest leichte Arbeiten zu verrichten. Was die Bescheinigung durch das Bundessozialamt betrifft, verweist die PVA auf unterschiedliche rechtliche Bedingungen und Beurteilungskriterien.

Entscheidung liegt nun bei Gericht

Gegen den negativen Bescheid der PVA reichte Günter Sauseng nun Klage ein. Jetzt werden seitens des Gerichts neue Gutachten erstellt; danach wird in einer Verhandlung darüber entschieden, ob Günter Sauseng die Invaliditätspension erhält oder nicht.