Bekannte im Vollrausch getötet - Prozess vertagt

Eine 48-Jährige musste sich am Donnerstag in Graz wegen der Tötung einer 67-jährigen Pensionistin verantworten. Die Angeklagte war geständig, doch im Zuge der Verhandlung rückte ein Nebendelikt - eine versuchte Kindesentführung - in den Mittelpunkt. Der Prozess wurde vertagt.

Die Buchhalterin war in der Nacht auf den 12. Dezember 2011 zu Besuch bei der Pensionistin in der Klosterwiesgasse. Dort waren die beiden Frauen in Streit geraten, wobei die damals 46-Jährige stark betrunken - sie hatte zwei bis drei Promille - und laut Gutachten nicht zurechnungsfähig war.

Mit Gehhilfe niedergedrückt

Sie versetzte der gehbehinderten Bekannten einen heftigen Tritt gegen den Brustkorb, wodurch die Pensionistin zu Boden ging; dann trat sie mehrmals auf das Gesicht der Frau ein und drückte sie laut Anklage mit der Gehhilfe nieder, bis sich das Opfer nicht mehr wehrte - mehr dazu auch in Pensionistin tot: Frau unter Mordverdacht (12.12.2011). „Die Frau ist an ihrem eigenen Blut erstickt“, so der Staatsanwalt am Donnerstag; dann soll die Beschuldigte noch ihren Sohn angerufen und ihm gesagt haben: „Ich erschlage sie jetzt, komm her, sie röchelt, schau dir das an.“

Versuchte Kindesentführung

Mitangeklagt wurden auch zwei weitere Delikte: Die 48-Jährige soll die Tochter ihres damaligen Lebensgefährten mit dem Umbringen bedroht sowie versucht haben, zwei fremde Kinder zu entführen. Passiert war letzteres wenige Tage nach ihrer Entlassung aus der halbjährigen Untersuchungshaft: Sie soll versucht haben, zwei Buben mit Fußballpickerln in ihr Auto zu locken; noch bevor ihr das gelang, war die Mutter der beiden dazwischen gegangen - mehr dazu auch in Frau versuchte, Kinder in Auto zu locken (26.6.2012).

Tötung gestanden: „Ich hatte Angst“

Die Grazerin bestritt die gefährliche Drohung sowie die versuchte Kindesentführung, gestand aber die Tötung der Pensionistin. Sie habe bei der Bekannten schlafen wollen, hatte viel getrunken und bekam Panik: „Ich habe mir eingebildet, sie auf einem Bild zu sehen, wo unter ihr Männer lagen, die sie umgebracht hat.“ Sie habe von der „Hexe“ weg wollen, fand aber den Wohnungsschlüssel nicht. An die Details des Angriffs wollte sie sich nicht erinnern können: „Ich weiß nur, ich hatte Angst.“

Der Richter erklärte, dass die 67-Jährige beim Eintreffen der Rettung noch lebte. Er bat die Angeklagte zu sich und zeigte ihr die Bilder der Toten: „Die grausamen Verletzungen erspare ich ihnen nicht. Was sagen sie dazu?“ „Schlimm“, meinte die 48-Jährige leise und fügte hinzu: „Mir tut das so leid. Es vergeht kein Tag, wo ich nicht an sie denke.“

Ließ Vierjährige in der Nacht auf der Straße stehen

Als ihr ehemaliger Lebensgefährte sowie dessen Ehefrau und deren gemeinsame Tochter wegen der gefährlichen Drohung aussagten, rückte eine Nebenbemerkung in den Mittelpunkt: Im Herbst 2011 hatte eine der drei Töchter des Mannes bei ihm in der Wohnung der Angeklagten übernachtet. Während er schlief, soll die 48-Jährige die Vierjährige mitten in der Nacht zum Gassigehen mit dem Hund mitgenommen und sie dann, als sie von dem Kind „genervt“ worden sei, allein auf der Straße stehen gelassen haben. Angezeigt wurde der Fall nicht, es sei aber beim Jugendamt dokumentiert, sagten die Eltern.

Der neue Sachverhalt sorgte für großes Interesse beim Richter und beim Staatsanwalt. Erhebungen beim Jugendamt sowie Befragungen der Eltern der Vierjährigen wurden noch im Gerichtssaal in Auftrag gegeben. Weitere Zeugen wurden wieder nach Hause geschickt und die Verhandlung vertagt.