Betrugsprozess: Ranner fühlt sich nicht schuldig

Hella Ranner, vormals ÖVP-Abgeordnete im Europäischen Parlament, steht seit Freitag in Graz vor Gericht. Sie soll unter anderem eine Linzer Rechtsanwaltskanzlei um fast 390.000 Euro geschädigt haben. Sie selbst bekennt sich nicht schuldig.

Zwei Vorwürfe gibt es gegen die frühere Rechtsanwältin und ehemalige EU-Abgeordnete der ÖVP, Hella Ranner: Sie soll ein Privatdarlehen von mehr als 100.000 Euro nicht zurückbezahlt und außerdem eine Rechtsanwaltskanzlei in Linz um knapp 390.000 Euro geschädigt haben. So steht es in der Anklageschrift.

Honorare in 40 Fällen einbehalten

Die heute 63-jährige arbeitete jahrelang für die Linzer Anwaltskanzlei und betreute den Grazer Standort des Unternehmens. Die Anklage wirft ihr nun vor, in dieser Zeit ungerechtfertigt Honorare einbehalten zu haben. Betreffen soll das 40 Fälle zwischen 2005 und 2009, die geschädigte Kanzlei spricht von einem Schaden von 387.000 Euro.

Doch Ranner muss sich noch wegen eines weiteren Punktes vor Gericht verantworten: Sie soll ein Privatdarlehen in der Höhe von zwei Mal 50.000 Euro, das sie in den Jahren 2008 und 2009 bekommen hatte, nie zurückbezahlt haben, womit die Anklage ihr auch Betrug vorwirft. Durch ihre Beteiligung an der Sanierungsfirma Revita schlitterte die Politikerin in die Pleite.

In allen Punkten „nicht schuldig“

Ranner selbst hatte die Vorwürfe stets als „haltlos“ von sich gewiesen - mehr dazu in Betrugs-Anklage gegen Hella Ranner steht (4.7.2013).

Auch vor Gericht bekennt sie sich am Freitag nicht schuldig. Ihr Verteidiger dazu: „Es wird immer so getan als ob Dr. Ranner der Anwaltskanzlei großen Schaden zugefügt hätte. In Wirklichkeit war sie ein gutes Geschäft für SCWP. Da ist nichts versteckt worden, nichts untergejubelt, niemand ist überrumpelt worden.“ In Wahrheit gehe es um eine zivilgerichtliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Partnern, daher habe er nun auch Klage beim Zivilgericht Graz gegen SCWP eingebracht, so der Anwalt. In dieser fordert Ranner Anspruch auf Beteiligung am Unternehmensgewinn und eine Abrechnung bisher erbrachter Leistungen.

Urteil im Februar erwartet

Der Prozess gegen Ranner ist für mehrere Tage anberaumt, 40 Zeugen sind geladen. Die Verhandlung am Freitag wird damit erst im Jänner wieder ihre Fortsetzung finden. Ein Urteil ist frühestens für 24. Februar geplant.

Obwohl der Prozess am Grazer Straflandesgericht stattfindet, war für die Ermittlungen und letztlich auch die Anklage die Staatsanwaltschaft Leoben zuständig. Hintergrund: Die Grazer Staatsanwaltschaft wurde als befangen angesehen, da Ranner hier jahrelang selbst als Anwältin tätig war und außerdem mit jenem Richter liiert gewesen ist, der unter anderem den Prozess gegen Jack Unterweger geleitet hatte.