Neue Landesverwaltungsgerichte nehmen Arbeit auf

Ab 1. Jänner soll es in der Justiz eine deutliche Verbesserung für die Bürger geben - dann werden in den Bundesländern die neun Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht ihre Arbeit aufnehmen. Sie ersetzen den Unabhängigen Verwaltungssenat.

Wer sich in einem Verwaltungsverfahren ungerecht behandelt fühlt, kann sich ab Jänner an das Landesverwaltungsgericht wenden.

Ersetzt Unabhängigen Verwaltungssenat

Dieses neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS), sagt der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Gerhard Gödl: „Das Landesverwaltungsgericht erweitert die Kompetenzen des bisherigen Verwaltungssenats und ist eigentlich eine gerichtliche Nachkontrolle für alle Verwaltungsentscheidungen.“

Zusätzliche Aufgaben

Neben den bisherigen Aufgaben des UVS bekommt das Landesverwaltungsgericht noch zusätzliche Aufgaben: „Bauverfahren werden ein zentraler Bereich sein, dann einige Kompetenzen aus dem Sozialrecht, Arbeitsrecht, Niederlassungsrecht, Disziplinar- und Dienstrecht - ein ganz wichtiger Bereich, der bisher nur beim Verwaltungsgerichtshof anfechtbar war.“

Schnellere Verfahrensabwicklung

Der Präsident des Landesverwaltungsgerichts ist überzeugt, dass die Verfahren in Zukunft schneller abgehandelt werden können: „In vielen Fällen hoffen wir doch, dass es schneller gehen wird. Das kann man nicht überall versprechen, aber im Schnitt wird es sicher etwas schneller gehen.“

Insgesamt werden beim steirischen Landesverwaltungsgericht 36 Richter arbeiten. Pro Jahr rechnet Gerhard Gödl mit 7.000 Fällen - im Vergleich dazu waren es beim UVS rund 4.000. Der Großteil davon sind übrigens Beschwerden wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.