Passant in Graz von Dachlawine verletzt

Die milden Temperaturen haben am Freitag das Eis auf den Dächern schmelzen lassen. Allein in Graz wurden sieben Polizeieinsätze nach Dachlawinen gezählt, weitere dürften folgen. Ein Passant wurde verletzt.

Walter Mödler von der Stadtleitstelle der Grazer Polizei berichtete von laufenden Meldungen über Dachlawinen, die auf parkende Fahrzeuge und Gehsteige abgingen.

Eis fiel sechs Meter tief und traf Mann

Zumindest zwei Autos wurden beschädigt, und in der Augasse erwischte es sogar einen Fußgänger. Er wollte in ein Lokal im Erdgeschoß gehen, kurz bevor er jedoch die Tür öffnete, rutschten mehrere Kilogramm Eis und Schnee vom Dach etwa sechs Meter tief ab und trafen ihn. Erst schüttelte er noch den Schnee ab und ging in das Lokal. Der Kellnerin fiel dann aber auf, dass er benommen war und alarmierte die Rettung, erklärte Thomas Schmallegger von der Berufsfeuerwehr Graz.

Dachlawine

ORF

Hauseigentümer sind verantwortlich

Verantwortlich sind in allen Fällen die Hauseigentümer: Sie müssen laut Polizei die Dächer vom Eis befreien, wenn Gefahr drohen könnte, oder die Gehsteige darunter absperren. Nur Latten als Warnung aufzustellen, reiche nicht - mehr dazu in Dachlawinen: Hauseigentümer in der Pflicht.

In der Augasse beispielsweise rückte die Berufsfeuerwehr Graz nach dem Unfall an und putzte den restlichen Schnee vom Dach. „Wir von der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr appellieren an die Eigenverantwortung der Hausbesitzer und rücken nur in absoluten Ausnahmefällen mit Gefahr in Verzug aus“, machte Schmallegger deutlich. Etwa 20 Anrufe von besorgten Menschen seien am Freitag bei ihm eingelangt, sie wurden an Fachfirmen verwiesen.

Dachlawine

ORF

Klage nicht ausgeschlossen

Mödler erklärte, dass im Falle von Sachbeschädigungen durch Dachlawinen der Hauseigentümer vom Geschädigten zivilrechtlich auf Schadenersatz geklagt werden kann bzw. das in den meisten Fällen die Versicherung übernimmt. Werden Passanten gar verletzt, droht den säumigen Hausbesitzern eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung.